Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Die der Niederschrift als Anlage beigefügte Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Jever wird als Satzung beschlossen.

 

 

 

 

 

 


Ratsherr Andersen bringt sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass der Bereich „Kultur“ wieder zu den ersten Positionen gehöre, bei denen gespart werden müsse.  Mit  der vorgeschlagenen Erhöhung der Nutzungs- und Servicegebühren sei er grundsätzlich einverstanden. Seines Erachtens müsse eine Anhebung der Jahresgebühr für den Medienausweis für Erwachsene um 4,00 Euro auf 12,00 €, statt auf 10,00 € möglich sein.

 

Frau Siebels erklärt, das würde eine Anhebung der Gebühr um 50 % bedeuten. Sie befürchte bei einer derart drastischen Erhöhung einen deutlichen Rückgang bei den NutzerInnen.

 

Während Ratsherr Albers sich gegen eine größere Erhöhung auf 12,00 € ausspricht, stimmt Ratsfrau Makrinius dem Vorschlag des Ratsherrn Andersen zu.

 

Beigeordneter Hartl fragt nach, wie hoch die Anzahl der Medienausweise sei, die  zur Zeit ausgegeben worden seien.

 

Frau Siebels teilt mit, im Jahr 2008 seien 687 Medienausweise an Erwachsene und 327 Multi-Media-Cards an Kinder ausgehändigt worden.

 

Der Vorsitzende trägt vor, die neuen Gebühren müssten für mehrere Jahre ihre Gültigkeit behalten. Dieses sollte bei der Festsetzung berücksichtigt werden.

 

Stadtoberamtsrat Müller erklärt, die Verwaltung sei bei ihrem Vorschlag von einer Minimalforderung ausgegangen und habe sich dabei an der Bücherei der Stadt Schortens orientiert. Letztendlich sei es eine politische Entscheidung, die Gebühr festzulegen. Mit einer Erhöhung auf 12,00 € komme die Stadt Jever im Vergleich zu den umliegenden Kommunen jedoch in den oberen Bereich.

 

Ratsherr Habersetzer ist der Meinung, eine umgerechnete Gebühr von 1,00 € pro Monat sei noch zu vertreten.

 

Der Ausschuss spricht sich sodann mehrheitlich für eine Erhöhung der Gebühr für den Medienausweis für Erwachsene auf 12,00 € aus und empfiehlt folgende Beschlussfassung: