Frau Rasenack schildert die ihrer Meinung nach ungerechtfertigte Fällung von zwei hohen Birken am Kajepadd und einer Esche auf dem Brachgelände neben dem Kajepadd durch den Baubetriebshof zu Gunsten des Anliegers. Die vermeintliche Beeinträchtigung des Wohngrundstückes sei nicht gegeben gewesen. Sie habe zwar vor der vollständigen Fällung der Esche bei Herrn Bleck interveniert, jedoch habe der darauf nicht reagiert.

 

Herr Bleck erläutert, dass der Anlieger mehrfach auf den erheblichen Überhang der Esche auf sein Grundstück hingewiesen habe.  Es sei ein Auftrag an den Baubetriebshof erfolgt, der den Überhang bei der mehrstämmig verzweigten Esche aber nicht ohne Beseitigung der anderen Stämme beseitigen konnte. Daher sei die Esche insgesamt gefällt worden.Er habe nicht selbst die Lage vor Ort kontrolliert.

Am Kajepadd werde eine Nachpflanzung erfolgen.

 

Die Bürgermeisterin betont, dass der für die Bäume zuständige Mitarbeiter ihrer Kenntnis nach ungerechtfertig keine Bäume fällen lasse. In diesem Falle sei das eine Verkettung unglückllicher Umstände und leider passiert.

 

Frau Glaum bittet darum, dass es nicht die Regel werden dürfe, dass hartnäckig  vorsprechenden Bürgern der Wunsch nach Fällung von vermeintlich störenden Bäumen  nachgegeben werde.