Sitzung: 25.11.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Beschlussvorschlag:
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a)
Der Rat der Stadt Jever nimmt
den Entwurf des Neubauprojektes Verbrauchermarkt der Fa. Gilde Investors zur
Kenntnis. b)
Der Rat der Stadt Jever nimmt
den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sondergebiet Verbrauchermarkt
Bahnhofstraße/Adolf-Ahlers-Straße“ zur Kenntnis. c)
Der Rat der Stadt Jever
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sondergebiet Verbrauchermarkt
Bahnhofstraße/Adolf-Ahlers-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB. Der Geltungsbereich ist der Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses
ist, zu entnehmen. |
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Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt
die Herren Maassen van den Brinck und Sanders von der Firma Gilde Investors,
die Herren Trocha und Gruhne von der Fa. EDEKA, den Architekten, Herrn Geile,
und Herrn Mosebach vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach.
Er führt aus, dass der Planungsausschuss sich mit dem Thema
Verbrauchermarkt an der Adolf-Ahlers-Straße vor einigen Jahren bereits mehrfach
beschäftigt habe. Damals habe man bereits einige Eckpunkte für eine
Neugestaltung beraten und wolle heute prüfen, inwieweit die neue Planung
kompatibel mit diesen Eckpunkten sei. Er erteilt sodann Herrn Gruhne von
der Fa. EDEKA als Vertreter des jetzigen und auch künftigen Marktbetreibers das
Wort.
zu a. Vorstellung des Neubauprojektes
Verbrauchermarkt
Herr Gruhne erklärt, dass er kurz die
Gelegenheit nutzen wolle, die Gründe vorzustellen, warum seine Firma einen Neubau für
erforderlich halte. Anhand einer Powerpointpräsentation, die dieser
Niederschrift in Papierform beigefügt ist, erläutert er die
Bestandssituation. Anhand von Fotos zeigt er die derzeit sehr beengte
Situation, die unzureichenden Sozial-, Anlieferungs- und Leerguträumlichkeiten
auf und stellt dem die durch einen Neubau möglichen Verbesserungen
gegenüber.
Zusammenfassend stellt er fest,
dass sich die Verkaufsfläche nur für seine Firma lediglich von 1.523 qm auf
1.541 qm erhöht. Es kommen 42 qm für ein kleines Café und 90 qm für die
Vorkassenzone hinzu.
Auf Anfrage des Vorsitzenden
führt Herr Gruhne aus, dass in der Vorkassenzone keine Verkaufstätigkeit
vorgesehen sei. Diese werde von den Kunden genutzt, um in den Markt, zur Post
oder dem Bäcker zu gelangen. Es solle keine Kundenbehinderung durch
Warenpräsentationen erfolgen; man werde dort höchstens einen Aktionsaufsteller
deponieren.
Sodann stellt Herr Geile anhand
eines Planes die Lage des neuen Marktes, die geplanten Stellflächen und die
geplante Zufahrt vor. Der neue Markt
werde an die Bahngleise heranrücken. Geplant seien insgesamt 150 Parkplätze mit
einer Breite von 2,60 m. Auf dem Lageplan sei außerdem aus dem Bebauungsplan
Nr. 61 „Gleisdreieck“ die Zufahrt zum Baugebiet Gleisdreieck eingezeichnet
worden.
Herr Gruhne zeigt anhand des Lageplanes auf, dass
der jetzige Markt den neuen Markt kaum tangiere, so dass der Markt während der
Bauphase geöffnet bleiben kann.
Herr Geile erläutert anhand einer Schnittgrafik die
geplante Höhe des künftigen Gebäudes und merkt an, dass die
Flachdachkonstruktion sich für die Nutzung mit Photovoltaikanlagen anbiete.
Dieses müsse aber noch mit dem Investor abgesprochen werden.
Sodann stellt er anhand von
Grafiken die mögliche Gestaltung der Front vor. Hier bestehen folgende
Möglichkeiten:
a. eine in Grau gehaltene Aluminiumfassade (Sinuswelle) mit gelben
Fensterelementen;
b. große Stahlelemente wie z.B. beim Famila-Gebäude,
farblich veränderbar;
c. Verkleidung der Fassade mit Ziegeln,
auch hier seien verschiedene Farben und auch großformatige Ziegel
möglich.
Anhand eines Fotos stellt er die
Fassade eines SB-Marktes im Harz analog der Variante a. dar.
Von innen sei eine offene
Deckenkonstruktion denkbar, die Herr Geile anhand eines weiteren Fotos
veranschaulicht. Herr Gruhne ergänzt, dass die Deckenkonstruktion statt
aus Stahl auch aus Holz sein könne.
Nach Abschluss der Präsentation stellt Herr
Udo Albers fest, dass die alte Molkerei erhalten bleibe und fragt, ob man
bei der Auswahl der Materialien für die Fassade des neuen Marktes nicht
Rücksicht auf diese Baulichkeit nehmen müsse. Man sollte gegenüberstellen, wie
die Materialien zueinander passen. Herr
Geile antwortet, dass die Struktur des Marktes anders sei, als die der
Molkerei, die viel kleiner sei. Man vertrete die Meinung, dass ein so großer
neuer Markt sich anders präsentieren müsse. Mit einer schlichten und einfachen
Gestaltung füge sich dieser besser in die Umgebung ein.
Herr Ludewig erklärt, dass die Ausfahrt von dem
Parkplatz künftig gegenüber der Eichendorfstraße angeordnet wird und bittet um
Auskunft, ob es dort zu Verkehrsprobleme kommen könne. Herr Gruhne
erwidert, dass es bisher keine Probleme gegeben habe und man unter
Berücksichtigung eines moderaten Zuwachses an Kunden mit Verkehrsproblemen
nicht rechne.
Auf Anfrage von Herrn Udo Albers
erklärt Herr Gruhne, dass für die Anlieferung eine neue Straße erforderlich
sei, da die jetzige Befestigung des an dieser Stelle vorhandenen Parkplatzes
nicht ausreiche.
Zur Frage von Frau Glaum nach dem
Verbindungsbau zwischen der alten Molkerei und dem Neubau führt Herr Geile
aus, dass man dieses so habe planen müssen, da
andernfalls einen Grenzabstand zwischen den Gebäuden von 6 m hätte
eingehalten werden müssen.
Herr Geile erklärt auf Anfrage, dass die 10
Parkplätze im südöstlichen Bereich für die Mieter der Wohnungen der alten
Molkerei und die Mitarbeiter vorgesehen seien.
zu b. Vorstellung des Vorentwurfes des
Bebauungsplanes
Herr Mosebach erklärt einführend, dass ein
Bebauungsplan aufgestellt werden müsse, um die planungsrechtlichen
Vorausssetzungen für die Realisierung des Neubauprojektes zu schaffen.
Anhand einer Powerpoint-Präsentation,
die dieser Niederschrift beigefügt wird, erläutert er den
Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes und dessen Darstellung im
aktuellen Flächennutzungsplan. Da der Bebauungsplan als Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt werden solle, müsse der
Flächennutzungsplan nicht geändert sondern könne im Rahmen einer Berichtigung
angepasst werden.
Derzeit gelte für diesen Bereich der
Bebauungsplan Nr. 3. An diesem schließe sich westlich der Bebauungsplan Nr. 60
„Gleisdreieck“ mit der Planstraße an, die hier aber nicht berücksichtigt werde.
Er erläutert sodann den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr.
80. Dieser teile sich in 2 Bereiche auf. Einmal in den Bereich des
Sondergebietes Einzelhandel, wo der Verbrauchermarkt mit 2 Konzessionärsflächen
sowie die Stellplätze entstehen sollen.
Die Höhe des möglichen Gebäudes sei mit
10 m festgelegt worden, um dem Investor Spielraum für den Neubau zu geben.
Der zweite Bereich, der die alte
Molkerei und die Pizzeria umfasse, solle als Mischgebiet ausgewiesen werden.
Hier werde die Höhe der Gebäude nach der Realnutzung auf 15 m festgesetzt.
Frau Glaum fragt, ob hier zusätzliche Fachmärkte
möglich seien. Dieses verneint Herr Mosebach. Der künftige vorhandene
Bauteppich werde durch den geplanten Markt ausgefüllt. Außerdem werde in den
textlichen Festsetzungen festgelegt, dass nur ein Verbrauchermarkt zulässig
sei. Dieses schließe Fachmärkte aus.
Herr Kaiser gibt zu Bedenken, dass bei einer
Gebäudehöhe von 10 m Begehrlichkeiten geweckt werden könnten. Dieses solle man
im Auge behalten. Herr Mosebach erklärt, dass man die Geschossigkeit auf
1 Geschoss festsetzen könne.
Herr Sanders bittet um Auskunft, ob bei der Festsetzung der 1-geschossigen Bauweise Personalräume im 1. Obergeschoss möglich seien. Herr Gruhne ergänzt, dass Umkleideräume für das Personal evtl. in die 1. Etage hochgepackt werden sollen. Herr Mosebach erwidert, dass bei der 1-geschossigen Bauweise noch 2/3 der Grundfläche im Obergeschoss realisiert werden dürfen. Insofern bestünde dafür noch ausreichend Spielraum.