Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

a)   Der Rat der Stadt Jever nimmt den Entwurf des Neubauprojektes Verbrauchermarkt der Fa. Gilde Investors zur Kenntnis.

b)   Der Rat der Stadt Jever nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bahnhofstraße/Adolf-Ahlers-Straße“ zur Kenntnis.

c)   Der Rat der Stadt Jever beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bahnhofstraße/Adolf-Ahlers-Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der Geltungsbereich ist der Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen.
Die Verwaltung wird gebeten, das Aufstellungsverfahren durchzuführen.

 

 


Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Maassen van den Brinck und Sanders von der Firma Gilde Investors, die Herren Trocha und Gruhne von der Fa. EDEKA, den Architekten, Herrn Geile, und Herrn Mosebach vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach.

 

Er führt aus, dass der Planungsausschuss sich mit dem Thema Verbrauchermarkt an der Adolf-Ahlers-Straße vor einigen Jahren bereits mehrfach beschäftigt habe. Damals habe man bereits einige Eckpunkte für eine Neugestaltung beraten und wolle heute prüfen, inwieweit die neue Planung kompatibel mit diesen Eckpunkten sei. Er erteilt sodann Herrn Gruhne von der Fa. EDEKA als Vertreter des jetzigen und auch künftigen Marktbetreibers das Wort.

 

zu a. Vorstellung des Neubauprojektes Verbrauchermarkt

 

Herr Gruhne erklärt, dass er kurz die Gelegenheit nutzen wolle, die Gründe vorzustellen,  warum seine Firma einen Neubau für erforderlich halte. Anhand einer Powerpointpräsentation, die dieser Niederschrift in Papierform beigefügt ist, erläutert er die Bestandssituation. Anhand von Fotos zeigt er die derzeit sehr beengte Situation, die unzureichenden Sozial-, Anlieferungs- und Leerguträumlichkeiten auf und stellt dem die durch einen Neubau möglichen Verbesserungen gegenüber. 

 

Zusammenfassend stellt er fest, dass sich die Verkaufsfläche nur für seine Firma lediglich von 1.523 qm auf 1.541 qm erhöht. Es kommen 42 qm für ein kleines Café und 90 qm für die Vorkassenzone hinzu.

 

Auf Anfrage des Vorsitzenden führt Herr Gruhne aus, dass in der Vorkassenzone keine Verkaufstätigkeit vorgesehen sei. Diese werde von den Kunden genutzt, um in den Markt, zur Post oder dem Bäcker zu gelangen. Es solle keine Kundenbehinderung durch Warenpräsentationen erfolgen; man werde dort höchstens einen Aktionsaufsteller deponieren.

 

Sodann stellt Herr Geile anhand eines Planes die Lage des neuen Marktes, die geplanten Stellflächen und die geplante Zufahrt vor.  Der neue Markt werde an die Bahngleise heranrücken. Geplant seien insgesamt 150 Parkplätze mit einer Breite von 2,60 m. Auf dem Lageplan sei außerdem aus dem Bebauungsplan Nr. 61 „Gleisdreieck“ die Zufahrt zum Baugebiet Gleisdreieck eingezeichnet worden.

 

Herr Gruhne zeigt anhand des Lageplanes auf, dass der jetzige Markt den neuen Markt kaum tangiere, so dass der Markt während der Bauphase geöffnet bleiben kann.

 

Herr Geile erläutert anhand einer Schnittgrafik die geplante Höhe des künftigen Gebäudes und merkt an, dass die Flachdachkonstruktion sich für die Nutzung mit Photovoltaikanlagen anbiete. Dieses müsse aber noch mit dem Investor abgesprochen werden.

 

Sodann stellt er anhand von Grafiken die mögliche Gestaltung der Front vor. Hier bestehen folgende Möglichkeiten:

a. eine in Grau gehaltene Aluminiumfassade (Sinuswelle) mit gelben Fensterelementen;

b. große Stahlelemente wie z.B. beim Famila-Gebäude, farblich veränderbar;

c. Verkleidung der Fassade mit Ziegeln, auch hier seien verschiedene Farben und auch                        großformatige Ziegel möglich.

 

Anhand eines Fotos stellt er die Fassade eines SB-Marktes im Harz analog der Variante a. dar.

 

Von innen sei eine offene Deckenkonstruktion denkbar, die Herr Geile anhand eines weiteren Fotos veranschaulicht. Herr Gruhne ergänzt, dass die Deckenkonstruktion statt aus Stahl auch aus Holz sein könne.

 

Nach Abschluss der Präsentation stellt Herr Udo Albers fest, dass die alte Molkerei erhalten bleibe und fragt, ob man bei der Auswahl der Materialien für die Fassade des neuen Marktes nicht Rücksicht auf diese Baulichkeit nehmen müsse. Man sollte gegenüberstellen, wie die Materialien zueinander passen.  Herr Geile antwortet, dass die Struktur des Marktes anders sei, als die der Molkerei, die viel kleiner sei. Man vertrete die Meinung, dass ein so großer neuer Markt sich anders präsentieren müsse. Mit einer schlichten und einfachen Gestaltung füge sich dieser besser in die Umgebung ein.

 

Herr Ludewig erklärt, dass die Ausfahrt von dem Parkplatz künftig gegenüber der Eichendorfstraße angeordnet wird und bittet um Auskunft, ob es dort zu Verkehrsprobleme kommen könne. Herr Gruhne erwidert, dass es bisher keine Probleme gegeben habe und man unter Berücksichtigung eines moderaten Zuwachses an Kunden mit Verkehrsproblemen nicht rechne.

 

Auf Anfrage von Herrn Udo Albers erklärt Herr Gruhne, dass für die Anlieferung eine neue Straße erforderlich sei, da die jetzige Befestigung des an dieser Stelle vorhandenen Parkplatzes nicht ausreiche.

 

Zur Frage von Frau Glaum nach dem Verbindungsbau zwischen der alten Molkerei und dem Neubau führt Herr Geile aus, dass man dieses so habe planen müssen, da  andernfalls einen Grenzabstand zwischen den Gebäuden von 6 m hätte eingehalten werden müssen.

 

Herr Geile erklärt auf Anfrage, dass die 10 Parkplätze im südöstlichen Bereich für die Mieter der Wohnungen der alten Molkerei und die Mitarbeiter vorgesehen seien.

 

zu b. Vorstellung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes

 

Herr Mosebach erklärt einführend, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden müsse, um die planungsrechtlichen Vorausssetzungen für die Realisierung des Neubauprojektes zu schaffen.

 

Anhand einer Powerpoint-Präsentation, die dieser Niederschrift beigefügt wird, erläutert er den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes und dessen Darstellung im aktuellen Flächennutzungsplan. Da der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt werden solle, müsse der Flächennutzungsplan nicht geändert sondern könne im Rahmen einer Berichtigung angepasst werden.

 

Derzeit gelte für diesen Bereich der Bebauungsplan Nr. 3. An diesem schließe sich westlich der Bebauungsplan Nr. 60 „Gleisdreieck“ mit der Planstraße an, die hier aber nicht berücksichtigt werde.

 

Er erläutert sodann den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 80. Dieser teile sich in 2 Bereiche auf. Einmal in den Bereich des Sondergebietes Einzelhandel, wo der Verbrauchermarkt mit 2 Konzessionärsflächen sowie die Stellplätze entstehen sollen.

 

Die Höhe des möglichen Gebäudes sei mit 10 m festgelegt worden, um dem Investor Spielraum für den Neubau zu geben.

 

Der zweite Bereich, der die alte Molkerei und die Pizzeria umfasse, solle als Mischgebiet ausgewiesen werden. Hier werde die Höhe der Gebäude nach der Realnutzung auf 15 m festgesetzt.

 

Frau Glaum fragt, ob hier zusätzliche Fachmärkte möglich seien. Dieses verneint Herr Mosebach. Der künftige vorhandene Bauteppich werde durch den geplanten Markt ausgefüllt. Außerdem werde in den textlichen Festsetzungen festgelegt, dass nur ein Verbrauchermarkt zulässig sei. Dieses schließe Fachmärkte aus.

 

Herr Kaiser gibt zu Bedenken, dass bei einer Gebäudehöhe von 10 m Begehrlichkeiten geweckt werden könnten. Dieses solle man im Auge behalten. Herr Mosebach erklärt, dass man die Geschossigkeit auf 1 Geschoss festsetzen könne.

 

Herr Sanders bittet um Auskunft, ob bei der Festsetzung der 1-geschossigen Bauweise Personalräume im 1. Obergeschoss möglich seien. Herr Gruhne ergänzt, dass Umkleideräume für das Personal evtl. in die 1. Etage hochgepackt werden sollen. Herr Mosebach erwidert, dass bei der 1-geschossigen Bauweise noch 2/3 der Grundfläche im Obergeschoss realisiert werden dürfen. Insofern bestünde dafür noch ausreichend Spielraum.