Nachtrag: 18.11.2009

Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 B „Sondergebiet Möbelmarkt Sillensteder Straße/Mühlenstraße“.

 

Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Möbelmarkt“. Der Geltungsbereich ist der Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen.

 

 


Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus. Der Ausschuss beschließt sodann ohne weitere Aussprache.