Frau Glaum trägt für ihre Fraktion die Gründe für den Dringlichkeitsantrag vor. Sie erklärt, dass das Projekt „Altstadtquartier“ in der Öffentlichkeit umstritten sei. Die Diskussion darüber und über die negative Entwicklung der städtischen Finanzen sei nur in Ausschuss-Sitzungen behandelt und daher am Bürger vorbei geführt worden. Die Bürger sollen im Rahmen einer Podiumsdiskussion informiert werden.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass es hier nur darum gehe, ob es eine Dringlichkeit gebe, den Antrag in dieser Sitzung inhaltlich zu behandeln. Er bittet die Verwaltung um ihre Stellungnahme dazu.

 

Herr Müller führt aus, dass aus formalen Gründen keine Dringlichkeit vorliege. Die Bürger hätten die Möglichkeit gehabt, sich im Rahmen von öffentlichen Sitzungen über diese Themen zu informieren. Insofern sei die Information der Öffentlichkeit erfolgt. Er erinnert daran, dass die Ratsmitglieder die gewählten Vertreter der Bürger seien und zu entscheiden hätten.

 

Der Vorsitzende lässt sodann darüber abstimmen, ob eine Dringlichkeit vorliegt. Dieses wird mit 2 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Herr Müller weist darauf hin, dass der Antrag für die 1. Planungsausschuss-Sitzung im neuen Jahr auf die Tagesordnung genommen wird.

 

(Bei der Abstimmung stimmte Herr Sender mit Ja. Im Nachhinein stellte der Ausschussvorsitzende fest, dass Herr Sender weder Mitglied noch Vertreter im Planungsausschuss ist und daher nicht abstimmen durfte. Seine Stimme ist daher ungültig, so dass das Abstimmungsergebnis auf 2 Ja und 4 Nein-Stimmen berichtigt wurde).