Beigeordneter Hartl übernimmt für die FDP–Fraktion die Beantragung der Vertagung des Tagesordnungspunktes 11. Er begründet dies damit, dass für seine Fraktion noch weiterer Beratungsbedarf bestehe. Die Abstimmung über den städtebaulichen Vertrag in der vorliegenden Fassung sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Im Laufe der Sitzung solle über zwei Anträge beraten werden, die essentiell für eine Entscheidungsfindung seien. Konzeptionelle Fragestellungen sowie rechtliche Auswirkungen würden einer weiteren Erörterung bedürfen, da ein punktuelles Verkehrsgutachten nicht ausreichend sei für die bauliche Gestaltung, die künftigen Verkehrsströme sowie die daraus sich eventuell ändernden Straßenführungen. Des Weiteren stehe eine gutachterliche Kalkulation des Verkaufspreises von städtischen Grundstücken auf Grund der neuen Satzung des Bebauungsplans 91 vom 26. März diesen Jahres aus. Die dem Vertrag zu Grunde liegende Verkehrswertfestlegung nach der Bodenrichtwertkarte von 2008 sei seines Erachtens überholt. Beigeordneter Hartl bittet die Verwaltung darum, die im Antrag vorkommenden Personenangaben vertraulich zu behandelt und um Abstimmung über den Antrag zur Tagesordnung. (Ausführliche Version des Antrages siehe Anlage.)

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann geht auf den Vorwurf ein, das Verkehrswertgutachen lege Bodenrichtwerte zugrunde, die heute nicht mehr aktuell seien. Nach heutigen Maßstäben seien sie aufgrund der Überplanung zu niedrig. Dazu sei zu sagen, dass der Grundstücksverkauf ein Teil einer umfassenden und komplexen Verhandlung sei, die mehrere Bestandteile habe. In diesem Sinne habe man bei der Festlegung des Verkaufspreises im Prinzip ein Gesamtpaket im Sinne von Geben und Nehmen geschnürt. Daher sei es seiner Ansicht nach falsch, darauf abzustellen, dass sich der Bodenrichtwert um 20 Euro erhöht habe. Im Übrigen möchte er noch darauf hinweisen, dass beispielsweise die Abbruchkosten, die ja auch eigentlich vom Grundstückseigentümer zu tragen seien, in diesem Zusammenhang dem Käufer auferlegt werden. Wäre es anders, müsse man diese wiederum vom Verkaufswert abziehen. Zudem habe man die Grundstücke nicht für 400.000 Euro gekauft sondern für einen geringeren Betrag; ergänzend habe man, was nicht unbedingt üblich sei, die Nebenkosten berechnet und dem Käufer auferlegt. Verwaltungsangestellter Rüstmann weist ergänzend auf die NGO hin, in der im § 94 stehe, man solle im Regelfall Eigentum nicht unter Wert verkaufen. Das bedeute, dass es auch Ausnahmen gebe, welche bereits durch Oberverwaltungsgerichte beschrieben worden seien. Hierzu gehöre auch die Verfolgung städtebaulicher und -planerischer Ziele. Von daher sei man der Ansicht, dass der Antrag der FDP unbegründet sei und ins Leere laufen werde.

 

Bürgermeisterin Dankwardt macht darauf aufmerksam, dass die FDP-Fraktion einen zweiten Antrag anspreche. Hierbei handele es sich um die Aufstellung eines Generalverkehrsplans. Dieser könne nicht als beschlossen angesehen werden, denn er stehe als Tagesordnungspunkt neun erst noch zur Abstimmung. Man müsse erst warten, ob dem Antrag überhaupt stattgegeben werde.

 

Beigeordneter Husemann erklärt, er halte den gesamten Punkt Altstadtquartier für abstimmungsreif, da alle Details seit Monaten in den Ausschüssen breit besprochen worden seien. Neue Aspekte seien nicht hinzu gekommen. Daher werde dem Antrag nicht zugestimmt.

 

Beigeordneter Janßen weist den Antrag der FDP zurück. Über das Altstadtquartier und insbesondere den städtebaulichen Vertrag sei viel diskutiert worden. Der Beschluss im Planungsausschuss sei am 8. August 2008 erfolgt, und die FDP habe nicht dagegen gestimmt. Dieser Punkt sei nun entscheidungsreif.

 

Beigeordneter Werber bezieht sich auf die Aussage des Verwaltungsangestellten Rüstmann, dass es sich lediglich um 20 Euro handeln würde. Die FDP meint, der alte Bodenrichtwert in der St.-Annen-Straße liege zwar bei 180 Euro pro m², die nördlich liegenden Häuser auf der gegenüberliegenden Seite liegen jedoch schon heute bei 230 Euro pro m² und das sei ein Unterschied von 50 Euro pro m².

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann erklärt, er habe in seiner Darstellung bereits versucht, deutlich zu machen, dass das, was man ausgehandelt habe, ein Gesamtpaket sei, das sich aus mehreren Bestandteilen zusammen setze. Würde man an einer Stelle etwas verändern, also beispielsweise mehr für die Grundstücke verlangen, habe das zur Folge, dass man an anderer Stelle weniger Leistung bekäme oder zusätzliche Kosten übernehmen müsse. Zudem könne er die 230 Euro pro m² auf der nördlichen Seite nicht bestätigen. Man habe mit allen möglichen Mitteln recherchiert und 200 Euro pro m² mitgeteilt bekommen; dies sei jedoch auch sekundär, da man immer das  Gesamtverhandlungsergebnis betrachten müsse.

 

Beigeordneter Hartl erinnert daran, dass die SPD-Fraktion vor acht Wochen den Antrag im Rat gestellt habe, einen Tagesordnungspunkt zu vertagen, weil die Fraktion weiteren Beratungsbedarf hatte. Gleiches gelte für den Antrag der FDP.

 

 

Abstimmung: Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt: 7 Ja, 21 Nein, 0 Enthaltungen, 0 Befangen