Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 1

 

 

Die vorgelegten Gebührenbedarfsberechnungen für die Schmutzwassergebühr und die Niederschlagswassergebühr für das Haushaltsjahr 2010 werden beschlossen.

 

 

 

 

 

 


Beigeordneter Schönbohm erkundigt sich, ob die Kosten für die Trennung der Abwassergebühr mit in die Gebühren einfließen.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann bejaht dies, erklärt aber, dass diese Kosten angesichts des Gebührenhaushaltes marginal seien. Die Stadt bekomme alleine von der EWE über drei Millionen Euro in Rechnung gestellt; die Umstellungskosten, die durch die Firma Schneider & Zajontz anfallen, betragen hingegen nur einmalig ca. 44.000 Euro. Von daher mache sich dies nur in einem geringen Umfang bemerkbar.

 

Beigeordneter Zillmer bringt zum Ausdruck, dass es jedem schwer fallen werde, dieser neuen Vorgehens- und Berechnungsweise zuzustimmen, wenn man an die Gewerbetreibenden mit großen Betriebsflächen denke. Diesen verdanke man eine Menge Geld. Man könne aber natürlich auch andersherum argumentieren, und so zu dem Punkt kommen, dass man nun endlich aufwandsgerecht abrechnen könne. Letztlich könne sich ein jeder die Entscheidung durch den Hinweis auf die rechtlichen Gegebenheiten erleichtern.