Sitzung: 10.12.2009 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 6, Enthaltungen: 0
Vorlage: BV/044/2009
|
Die Stadt Jever beschließt gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 61 „Klein Grashaus“ 5. Änderung – Teilbereich Ehrentrautstraße. Ziel
dieses Bebauungsplanes ist die Neuorganisation der überbaubaren Bereiche zur
marktgerechten Entwicklung einer Wohnbaufläche. Im vereinfachten Verfahren wird von der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB
abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, den noch
anzulegenden Wall den jeweiligen anliegenden Grundstücken zuzuschlagen und zu
verkaufen. |
|
|
|
|
Stadtamtsrat
Röben informiert darüber, dass der Bebauungsplan Nr. 61 „Klein Grashaus“ seit Oktober 1998 rechtswirksam sei.
Bestandteil dieses Bebauungsplanes sei im Bereich Ehrentrautstraße eine
Festsetzung mit zwei Bauteppichen gewesen, die eine Erschließung von zehn
Baugrundstücken möglich machen sollte. Diese Grundstücke seien allerdings sehr
groß und heutzutage nicht mehr vermarktbar. Da kleinere Grundstücksgrößen
besser vermarktbar seien, müsse eine Neuorganisation der Bauteppiche erfolgen,
mit der dann insgesamt 15 Baugrundstücke entstehen könnten. Da hierfür die
Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes notwendig sei, müsse der
entsprechende Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Er verließt den
Aufstellungsbeschluss.
Beigeordneter
Schönbohm erklärt sich prinzipiell einverstanden mit dem Bebauungsplan, da
dieser die Vermarktbarkeit fördere. Allerdings störe ihn der Wall, der nun
gebaut werden solle. Aus lärmschutztechnischen Gründen sei dieser Wall
eigentlich nicht erforderlich und er passe gar nicht die in Landschaft. Zudem
verkleinere er die vermarktbare Fläche und verursache auch noch unnötige
zusätzliche Kosten. Für den Wall sehe
die Fraktion den Sinn und die Notwendigkeit nicht.
Verwaltungsangestellter
Rüstmann erklärt, die Verwaltung habe sich schon Gedanken dazu gemacht, warum
an dieser Stelle ein Wall entstehen solle. Dieser solle als Sichtschutz zu der
viel befahrenen Mühlenstraße dienen. Er vertritt die Auffassung, die
Grundstücke seien besser vermarktbar, wenn die Bewohner nicht unmittelbar auf
den fließenden Verkehr gucken müssten. Man könne darüber diskutieren, jedoch
habe die Verwaltung der Politik einen konkreten Vorschlag unterbreitet, für den
sie ihre Gründe habe, und stelle diesen zur Abstimmung.
Beigeordneter
Harms ist ebenfalls der Ansicht, man könne sich den Wall aus Kostengründen
nicht leisten. Er nennt aber noch weitere mögliche negative Dinge, die mit dem
Bau eines Walls einhergehen könnten. Hierzu gehört seiner Meinung nach, dass
das Regenwasser vom Wall runter zu den Grundstücken laufen würde, eine
Schattenwirkung entstehen könne, sich Moos bilden würde, usw. Man solle die
Grundstückseigentümer selbst entscheiden lassen, wie sie ihre Grundstücke
gestalten wollen. Das Geld könne gespart werden, denn man brauche es woanders
nötiger.
Stadtamtsrat Röben merkt an, es würde an
diesem Tag lediglich um den Aufstellungsbeschluss gehen. Wie der Bebauungsplan
nachher ausgestaltet werde, sei einem späteren Verfahren vorbehalten.