Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 6, Enthaltungen: 0

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Jever beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Klein Grashaus“ 5. Änderung – Teilbereich Ehrentrautstraße. Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Neuorganisation der überbaubaren Bereiche zur marktgerechten Entwicklung einer Wohnbaufläche.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den noch anzulegenden Wall den jeweiligen anliegenden Grundstücken zuzuschlagen und zu verkaufen.

 

 

 

 

 

 


Stadtamtsrat Röben informiert darüber, dass der Bebauungsplan Nr. 61 „Klein Grashaus“  seit Oktober 1998 rechtswirksam sei. Bestandteil dieses Bebauungsplanes sei im Bereich Ehrentrautstraße eine Festsetzung mit zwei Bauteppichen gewesen, die eine Erschließung von zehn Baugrundstücken möglich machen sollte. Diese Grundstücke seien allerdings sehr groß und heutzutage nicht mehr vermarktbar. Da kleinere Grundstücksgrößen besser vermarktbar seien, müsse eine Neuorganisation der Bauteppiche erfolgen, mit der dann insgesamt 15 Baugrundstücke entstehen könnten. Da hierfür die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes notwendig sei, müsse der entsprechende Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Er verließt den Aufstellungsbeschluss.

 

Beigeordneter Schönbohm erklärt sich prinzipiell einverstanden mit dem Bebauungsplan, da dieser die Vermarktbarkeit fördere. Allerdings störe ihn der Wall, der nun gebaut werden solle. Aus lärmschutztechnischen Gründen sei dieser Wall eigentlich nicht erforderlich und er passe gar nicht die in Landschaft. Zudem verkleinere er die vermarktbare Fläche und verursache auch noch unnötige zusätzliche Kosten. Für den  Wall sehe die Fraktion den Sinn und die Notwendigkeit nicht.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann erklärt, die Verwaltung habe sich schon Gedanken dazu gemacht, warum an dieser Stelle ein Wall entstehen solle. Dieser solle als Sichtschutz zu der viel befahrenen Mühlenstraße dienen. Er vertritt die Auffassung, die Grundstücke seien besser vermarktbar, wenn die Bewohner nicht unmittelbar auf den fließenden Verkehr gucken müssten. Man könne darüber diskutieren, jedoch habe die Verwaltung der Politik einen konkreten Vorschlag unterbreitet, für den sie ihre Gründe habe, und stelle diesen zur Abstimmung.

 

Beigeordneter Harms ist ebenfalls der Ansicht, man könne sich den Wall aus Kostengründen nicht leisten. Er nennt aber noch weitere mögliche negative Dinge, die mit dem Bau eines Walls einhergehen könnten. Hierzu gehört seiner Meinung nach, dass das Regenwasser vom Wall runter zu den Grundstücken laufen würde, eine Schattenwirkung entstehen könne, sich Moos bilden würde, usw. Man solle die Grundstückseigentümer selbst entscheiden lassen, wie sie ihre Grundstücke gestalten wollen. Das Geld könne gespart werden, denn man brauche es woanders nötiger.

 

Stadtamtsrat Röben merkt an, es würde an diesem Tag lediglich um den Aufstellungsbeschluss gehen. Wie der Bebauungsplan nachher ausgestaltet werde, sei einem späteren Verfahren vorbehalten.