Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 0

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 B „Sondergebiet Möbelmarkt Sillensteder Straße/Mühlenstraße“.

 

Ziel dieses Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Möbelmarkt“. Der Geltungsbereich ist der Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen.

 

 

 

 

 

 


Der Rat beschließt ohne weitere Diskussion.