Sitzung: 10.12.2009 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 0
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Der Rat der Stadt Jever beschließt
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 43 B „Sondergebiet Möbelmarkt Sillensteder Straße/Mühlenstraße“. Ziel dieses Bebauungsplanes ist die
Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Möbelmarkt“. Der
Geltungsbereich ist der Anlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu
entnehmen. |
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Der Rat beschließt ohne weitere
Diskussion.