Herr Röben führt aus, dass Helma und Maike Witt, Eigentümerinnen des Grundstückes Steinstraße 2 a über ihren Rechtsanwalt eine schriftliche Rüge übersendet haben. Da diese nicht begründet war, habe die Verwaltung schriftlich 2-mal eine Begründung angefordert. Diese sei bis zum heutigen Tage nicht eingegangen, so dass die Rüge nicht behandelt werden könne. Ohne Begründung könne der Rat nicht darüber beraten. Der Tagesordnungspunkt 21 sei daher abzusetzen.

 

Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung beschlossen.