Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 3

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die  diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 95 „Am Alten Hafen"mit örtlichen Bauvorschriften  nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.

 

 


Der Vorsitzende erklärt einführend, dass er gehofft habe, dass intelligente Anregungen eingereicht werden. Es sei aber leider festzustellen, dass weniger Stellungnahmen abgegeben worden seien, als bei der frühzeitigen Beteiligung.

 

Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus, dass nichts substanziell Neues an Stellungnahmen dazugekommen sei, sondern es sich überwiegend um Wiederholungen handele. Er verweist dazu auf die Gegenüberstellung der Stellungnahmen und der Abwägungsvorschläge.

 

Frau Rasenack verleiht ihrer Verwunderung Ausdruck, dass nach dem 1. Tohuwabohu nichts mehr gekommen sei.

 

Herr Ludewig erklärt für die FDP-Fraktion, dass diese derzeit keinen Handlungsbedarf für diesen Bebauungsplan sehe. Man solle erst den Lückenschluss der B 210 neu abwarten und dann Untersuchungen über die Verkehrsentwicklung anstellen.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: