Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 57 „Schillerstraße“ die 1. Änderung eines Teilbereiches im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen.

Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes ist die Innenverdichtung durch Ausweisung einer Fläche als allgemeines Wohngebiet und der Anpassung der Bestandsnutzung durch die Änderung eines allgemeinen Wohngebietes in ein Mischgebiet.

 

Die Darstellung des Geltungsbereiches wird Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob ein Fuß- und Radweg im Räumuferstreifen des Hookstiefes angelegt werden kann.

 

 


Herr Röben führt anhand der Planzeichnung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 57 bzw. der Übersichtskarte des Geltungsbereiches der geplanten 1. Änderung aus, welche Planungsziele angestrebt werden.

 

Auf Anfrage des Vorsitzenden erklärt Herr Rüstmann, dass in dem neuen Mischgebiet zentrenrelevanter Einzelhandel ausgeschlossen werden soll. Die Ausweisung als Mischgebiet soll der besseren Vermarktung dienen, da das Praxisgebäude sonst nur als solches wieder genutzt werden könne.

 

Auf Vorschlag von Herrn Udo Albers wird die Beschlussempfehlung bezüglich der Berücksichtigung eines Fuß- und Radweges ergänzt.