Sitzung: 03.02.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/123/2009
Beschlussvorschlag:
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Der Rat der Stadt Jever beschließt, im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 57 „Schillerstraße“ die 1. Änderung eines Teilbereiches
im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer
Umweltprüfung durchzuführen. Die Darstellung des Geltungsbereiches wird
Bestandteil dieses Beschlusses. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob ein Fuß-
und Radweg im Räumuferstreifen des Hookstiefes angelegt werden kann. |
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Herr Röben führt anhand der Planzeichnung des
rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 57 bzw. der Übersichtskarte des
Geltungsbereiches der geplanten 1. Änderung aus, welche Planungsziele
angestrebt werden.
Auf Anfrage des Vorsitzenden
erklärt Herr Rüstmann, dass in dem neuen Mischgebiet zentrenrelevanter
Einzelhandel ausgeschlossen werden soll. Die Ausweisung als Mischgebiet soll
der besseren Vermarktung dienen, da das Praxisgebäude sonst nur als solches
wieder genutzt werden könne.
Auf Vorschlag von Herrn Udo Albers
wird die Beschlussempfehlung bezüglich der Berücksichtigung eines Fuß- und
Radweges ergänzt.