Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Die für die Stadt Jever möglichen Vergabetatbestände für Wirtschaftsförderungen werden nicht auf Betriebsgründungen oder -übernahmen beschränkt. Über Förderungen wird unter Berücksichtigung aller nach den Richtlinien des Landkreises möglichen Tatbestände im Einzelfall entschieden.

 

 


Ratsherr Ludewig spricht sich dafür aus, es bei der bisherigen Regelung zu belassen. Der Ausschuss sollte es sich vorbehalten, über die Vorschläge des Landkreises im Einzelfall entscheiden zu können.

 

Ratsherr Albers erklärt, seine Fraktion sei der Auffassung, die drastische Haushaltssituation mache eine Neuregelung erforderlich. Die Stadt könne es sich künftig nicht mehr leisten, neben Neugründungen und Betriebsübernahmen weitere Vorhaben zu fördern. Dafür würden die Gelder nicht ausreichen. Bei einem Beibehalten der Einzelentscheidungen würde der Ausschuss jedes Mal vor die Frage gestellt, ob eine Bewilligung gerecht sei oder nicht. Das Ergebnis werde sein, dass jeder Antrag durchgewunken werde, obwohl die Stadt es sich nicht leisten könne.

 

Der Vorsitzende bemerkt, Einschränkungen bei der Förderung würden automatisch durch die bereit gestellten Haushaltsmittel vorgegeben. Dennoch sei es Aufgabe des Ausschusses, sich Gedanken darüber zu machen, welche Vorhaben gefördert sollten oder nicht. Den Vorschlag der SWG/Sender-Gruppe sehe er eher als kontraproduktiv an, da der Ausschuss sich damit ein Stück seiner Entscheidungsfreiheit nehme.

 

Ratsherr Albers führt ergänzend aus, aus Gründen der Gerechtigkeit seien bisher alle Anträge vom Ausschuss befürwortet worden. Dieses Verfahren habe dazu geführt, dass bereits Vorgriffe auf den Haushalt 2010 getätigt worden seien. Ein solches Verfahren könne die Stadt sich nicht mehr leisten. Aus diesem Grunde sollten durch geänderte Richtlinien im Vorfeld Einschränkungen vorgenommen werden.

 

Beigeordneter Schwanzar ist der Meinung, die Stadt dürfe auf die Wirtschaftsförderung nicht verzichten. Seines Erachtens sollte keine Einengung der Entscheidungsfreiheit vorgenommen werden. Eine Änderung der städtischen Förderung könne zur Folge haben, dass die gleichzeitige Förderung aus EU-Mitteln gefährdet werde. Vielmehr hätte bei den großen Zuschüssen an die Brauerei für das Industriegebíet gespart werden sollen.

 

Ratsherr Vahlenkamp spricht sich ebenfalls für eine Beibehaltung der bisherigen Vorgehensweise aus, wobei Mehrfachförderungen künftig jedoch ausgeschlossen werden sollten.

 

Ratsherr Andersen bestätigt, die Begrenzung der Wirtschaftsförderung erfolge bereits bei der Freigabe der Haushaltsmittel. Insofern müsse bei Wiederholungen ohnehin ein engerer Maßstab angelegt werden. Eine Änderung der Richtlinie sei nicht erforderlich.

 

Ratsherr Albers regt an die Förderung wie bereits erwähnt auf Neugründungen und Betriebsübernahmen zu beschränken. Für Modernisierungen und ähnliche Maßnahmen könnten statt dessen zinslose Darlehen gewährt werden.

 

Der Vorsitzende erklärt, dieses sei eine vollkommen andere Form der Wirtschaftsförderung, die mit der jetzigen Praxis nichts zu tun habe. Falls die Stadt sich dazu entschließen sollte, wäre in diesen Fällen eine gleichzeitig Förderung durch den Landkreis und die EU nicht gewährleistet.

 

Er halte eine Einengung der Regelungen in der gegenwärtigen Haushaltssituation für einen Schritt in die falsche Richtung. Der Rat sollte sich seine individuellen Entscheidungsmöglichkeiten bei der Wirtschaftsförderung durch einschränkende Richtlinien nicht nehmen. Er unterstütze daher den Vorschlag der Verwaltung. Die Wirtschaftsförderung sei für die weitere Entwicklung der Stadt unverzichtbar. Sie müsse weiterhin, so weit es die Haushaltsmittel erlaubten, möglich sein.

 

Ratsherr Albers erklärt, seine Gruppe sei nicht gegen die Wirtschaftsförderung. Sie wolle sie nur auf die erwähnten Bereiche beschränken.

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss sodann folgende Beschlussfassung: