Sitzung: 03.02.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/140/2010
Beschlussvorschlag:
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Der Rat der Stadt Jever beschließt, im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 45 II „Am Wangertief/Hooksieler Tief“ die 1. Änderung
eines Teilbereiches durchzuführen. Ziel und Zweck dieser Bebauungsplanänderung ist die
Anpassung der textlichen Festsetzungen
bezüglich des zulässigen Einzelhandels an die Regelungen des vom Rat am
17.09.2008 beschlossenen Einzelhandelskonzeptes. Die Darstellung des Geltungsbereichs wird
Bestandteil dieses Beschlusses. Der Geltungsbereich umfasst die im
Bebauungsplan Nr. 45 II „Am Wangertief/Hooksieler Tief“ nördlich und südlich
der Georg-von-der-Vring-Straße festgesetzten Mischgebiete. |
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Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus.
Auf Anfrage von Herrn Udo Albers nach
der Größe des Geltungsbereiches erklärt Herr Röben, dass auch der
Bereich südlich der Georg-von-der-Vring-Straße mit berücksichtigt werden müsse,
da dieser auch als Mischgebiet mit Einzelhandelsnutzung ausgewiesen sei.
Herr Udo Albers fragt weiter, ob ein
Bauleitplanverfahren notwendig sei und eine Veränderungssperre allein nicht
ausreiche. Der Vorsitzende antwortet, dass eine Veränderungssperre ohne
eine positive Bauleitplanung nicht möglich sei. Herr Röben weist darauf
hin, dass für den Erlass einer Veränderungssperre auf jeden Fall ein
Aufstellungsbeschluss erforderlich sei.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: