Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 45 II „Am Wangertief/Hooksieler Tief“ die 1. Änderung eines Teilbereiches  durchzuführen.

 

Ziel und Zweck dieser Bebauungsplanänderung ist die Anpassung  der textlichen Festsetzungen bezüglich des zulässigen Einzelhandels an die Regelungen des vom Rat am 17.09.2008 beschlossenen Einzelhandelskonzeptes.

 

Die Darstellung des Geltungsbereichs wird Bestandteil dieses Beschlusses. Der Geltungsbereich umfasst die im Bebauungsplan Nr. 45 II „Am Wangertief/Hooksieler Tief“ nördlich und südlich der Georg-von-der-Vring-Straße festgesetzten Mischgebiete.

 

 


Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus.

 

Auf Anfrage von Herrn Udo Albers nach der Größe des Geltungsbereiches erklärt Herr Röben, dass auch der Bereich südlich der Georg-von-der-Vring-Straße mit berücksichtigt werden müsse, da dieser auch als Mischgebiet mit Einzelhandelsnutzung ausgewiesen sei.

 

Herr Udo Albers fragt weiter, ob ein Bauleitplanverfahren notwendig sei und eine Veränderungssperre allein nicht ausreiche. Der Vorsitzende antwortet, dass eine Veränderungssperre ohne eine positive Bauleitplanung nicht möglich sei. Herr Röben weist darauf hin, dass für den Erlass einer Veränderungssperre auf jeden Fall ein Aufstellungsbeschluss erforderlich sei.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: