Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 57 „Schillerstraße“ die 1. Änderung eines Teilbereiches im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen.

Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes ist die Innenverdichtung durch Ausweisung einer Fläche als allgemeines Wohngebiet und der Anpassung der Bestandsnutzung durch die Änderung eines allgemeinen Wohngebietes in ein Mischgebiet.

 

Die Darstellung des Geltungsbereiches wird Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 


 

Stadtamtsrat Röben trägt zum Sachverhalt vor.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: