Sitzung: 25.02.2010 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/123/2009
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Der Rat der Stadt Jever beschließt, im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 57 „Schillerstraße“ die 1. Änderung eines Teilbereiches
im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer
Umweltprüfung durchzuführen. Die Darstellung des Geltungsbereiches wird Bestandteil dieses
Beschlusses. |
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Stadtamtsrat Röben trägt zum Sachverhalt vor.
Der Rat der Stadt Jever beschließt: