Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 45 II „Am Wangertief/Hooksieler Tief“ die 1. Änderung eines Teilbereiches  durchzuführen.

 

Ziel und Zweck dieser Bebauungsplanänderung ist die Anpassung  der textlichen Festsetzungen bezüglich des zulässigen Einzelhandels an die Regelungen des vom Rat am 17.09.2008 beschlossenen Einzelhandelskonzeptes.

 

Die Darstellung des Geltungsbereichs wird Bestandteil dieses Beschlusses. Der Geltungsbereich umfasst die im Bebauungsplan Nr. 45 II „Am Wangertief/Hooksieler Tief“ nördlich und südlich der Georg-von-der-Vring-Straße festgesetzten Mischgebiete.

 

 


 

Stadtamtsrat Röben trägt zum Sachverhalt vor.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: