Sitzung: 25.02.2010 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/140/2010
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Der Rat der Stadt Jever beschließt, im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 45 II „Am Wangertief/Hooksieler Tief“ die 1. Änderung eines Teilbereiches durchzuführen. Ziel und Zweck dieser Bebauungsplanänderung ist die Anpassung der textlichen Festsetzungen bezüglich des zulässigen Einzelhandels an die Regelungen des vom Rat am 17.09.2008 beschlossenen Einzelhandelskonzeptes. Die Darstellung des Geltungsbereichs wird Bestandteil dieses
Beschlusses. Der Geltungsbereich umfasst die im Bebauungsplan Nr. 45 II „Am
Wangertief/Hooksieler Tief“ nördlich und südlich der
Georg-von-der-Vring-Straße festgesetzten Mischgebiete. |
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Stadtamtsrat Röben trägt zum Sachverhalt vor.
Der Rat der Stadt Jever beschließt: