Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

 

 

 

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Erlass der Veränderungssperre Nr. 13 als Satzung gemäß §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches. Diese Veränderungssperre wird für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 45 II „Am Wangertief/Hooksieler Tief“ erlassen.

 

Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Geltungsbereich umfasst die im Bebauungsplan Nr. 45 II „Am Wangertief/Hooksieler Tief“ nördlich und südlich der Georg-von-der-Vring-Straße ausgewiesenen Mischgebiete.

 

 


 

Stadtamtsrat Röben trägt zum Sachverhalt vor.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: