Sitzung: 25.02.2010 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/162/2010
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Gemäß § 25 a Absatz 2 der Niedersächsischen
Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung überträgt der Rat der Stadt
Jever dem Verwaltungsausschuss ab
sofort die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit
einem Wert von über 100,- Euro bis zu
höchstens 2.000,- Euro. |
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Der Rat der Stadt Jever beschließt: