Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

Gemäß § 25 a Absatz 2 der Niedersächsischen Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung überträgt der Rat der Stadt Jever  dem Verwaltungsausschuss ab sofort die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100,- Euro  bis zu höchstens 2.000,- Euro.

 

 


Der Rat der Stadt Jever beschließt: