Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

Aufgrund des  § 13 Abs. 2 Nds. Brandschutzgesetz i. V. m. den §§  6 ff des Nds. Beamtengesetzes wird Herr Olaf Rieken mit Wirkung vom 01. April 2010                   bis zum Ablauf des 31. Mai 2015 zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Jever, Ortswehr Jever, unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis ernannt.

                    

 

 


Der Rat der Stadt Jever beschließt: