Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 80 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bahnhofstraße/Adolf-Ahlers-Straße" nebst Begründung  (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die förmliche Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 


Herr Mosebach stellt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Powerpoint-Präsentation die von Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge vor.

 

Zum Thema Abfahrtsverbot zur Bahnhofstraße von dem Platz vor dem Kino aus merken sowohl Frau Glaum als auch Frau Rasenack an, dass es zu Problemen kommen könne, wenn die dortige Zufahrt als Zufahrt für die Durchfahrt zum Parkplatz des neuen SB-Marktes genutzt werde. Frau Rasenack schlägt vor, dass zwischen dem Parkplatz im Bereich vor dem Kino und dem Parkplatz vor dem neuen SB-Markt ein Zaun festgesetzt werden solle.

 

Sowohl Herr Mosebach als auch Herr Röben weisen dieses zurück, da dieses nicht Sache des Bebauungsplanes sei. Dort befinde sich zudem ein Bauteppich, so dass der Bereich theoretisch bebaut werden könne. Es handele sich um einen Angebotsplan und nicht um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

 

Herr Hartl erklärt, dass man sich hier die Gedanken des Investors mache und damit in das Vorhaben eingreifen würde. Der Vorsitzende stimmt dem zu. Hier mache man sich zu viele Gedanken.

 

Auf Anfrage von Herrn Matern erklärt Herr Röben, dass der bisher entlang der Bahn  geführte Radweg über die Planstraße zur Adolf-Ahlers-Straße umgelegt werden solle.

 

Der Vorsitzende fragt, ob für den von der Adolf-Ahlers-Straße in die Bahnhofstraße abfließenden Verkehr in Richtung Innenstadt eine ausreichende Sichtachse vorhanden sei, damit die Autofahrer frühzeitig die stadtauswärtsfahrenden Radfahrer sehen können. Herr Mosebach verweist dazu auf die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörden. Diese sehen insoweit keinen Gefahrenpunkt.

 

Zu den Bedenken von Frau Glaum und Frau Rasenack erklärt Herr Hagestedt, dass man in der Vorwoche mit den Vertretern der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei wegen der dortigen Verkehrsführung zusammen gesessen habe. Diese hätten dort keine Gefahrenpunkte entdeckt. Außerdem seien der Grundstückseigentümer und der Marktbetreiber selbst daran interessiert, dass der Verkehr dort reibungslos funktioniere. Soweit dieses nicht der Fall sein werde, würden die Straßenverkehrsbehörden und die Polizei im Rahmen der Verkehrssicherungskommission tätig werden und nötigenfalls entsprechende Maßnahmen zur Verkehrsregelung ergreifen, wie dieses

bereits durch die Einbahnstraßenregelung von der Bahnhofstraße auf das Grundstück geschehen sei.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: