Sitzung: 24.03.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/186/2010
Beschlussvorschlag:
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Herr Mosebach stellt anhand der dieser Niederschrift
beigefügten Powerpoint-Präsentation die von Behörden und Trägern öffentlicher
Belange abgegebenen Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten
Abwägungsvorschläge vor.
Zum Thema Abfahrtsverbot zur
Bahnhofstraße von dem Platz vor dem Kino aus merken sowohl Frau Glaum
als auch Frau Rasenack an, dass es zu Problemen kommen könne, wenn die
dortige Zufahrt als Zufahrt für die Durchfahrt zum Parkplatz des neuen
SB-Marktes genutzt werde. Frau Rasenack schlägt vor, dass zwischen dem
Parkplatz im Bereich vor dem Kino und dem Parkplatz vor dem neuen SB-Markt ein
Zaun festgesetzt werden solle.
Sowohl Herr Mosebach als auch Herr
Röben weisen dieses zurück, da dieses nicht Sache des Bebauungsplanes sei.
Dort befinde sich zudem ein Bauteppich, so dass der Bereich theoretisch bebaut
werden könne. Es handele sich um einen Angebotsplan und nicht um einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Herr Hartl erklärt, dass man sich hier die Gedanken
des Investors mache und damit in das Vorhaben eingreifen würde. Der
Vorsitzende stimmt dem zu. Hier mache man sich zu viele Gedanken.
Auf Anfrage von Herrn Matern
erklärt Herr Röben, dass der bisher entlang der Bahn geführte Radweg über die Planstraße zur
Adolf-Ahlers-Straße umgelegt werden solle.
Der Vorsitzende fragt, ob für den von der
Adolf-Ahlers-Straße in die Bahnhofstraße abfließenden Verkehr in Richtung
Innenstadt eine ausreichende Sichtachse vorhanden sei, damit die Autofahrer
frühzeitig die stadtauswärtsfahrenden Radfahrer sehen können. Herr Mosebach
verweist dazu auf die Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörden. Diese sehen
insoweit keinen Gefahrenpunkt.
Zu den Bedenken von Frau Glaum und Frau
Rasenack erklärt Herr Hagestedt, dass man in der Vorwoche mit den
Vertretern der Straßenverkehrsbehörden und der Polizei wegen der dortigen
Verkehrsführung zusammen gesessen habe. Diese hätten dort keine Gefahrenpunkte
entdeckt. Außerdem seien der Grundstückseigentümer und der Marktbetreiber
selbst daran interessiert, dass der Verkehr dort reibungslos funktioniere.
Soweit dieses nicht der Fall sein werde, würden die Straßenverkehrsbehörden und
die Polizei im Rahmen der Verkehrssicherungskommission tätig werden und
nötigenfalls entsprechende Maßnahmen zur Verkehrsregelung ergreifen, wie dieses
bereits durch die Einbahnstraßenregelung
von der Bahnhofstraße auf das Grundstück geschehen sei.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: