Sitzung: 24.03.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/188/2010
Beschlussvorschlag:
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Der von dem Planungsbüro Diekmann & Mosebach
vorgestellte Vorentwurf wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird
gebeten, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige Öffentlichkeits- und
Beteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen. |
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Herr Mosebach stellt anhand der dieser Niederschrift
beigefügten Powerpoint-Präsentation den Planentwurf vor.
Der Vorsitzende bittet um Auskunft, ob die Neuplanung
negative Auswirkungen auf den Bereich des daneben liegenden Grundstückes Gollor
haben könnte. Dieses wird von Herrn Mosebach verneint. Durch die
Umwandlung des jetzigen allgemeinen Wohngebietes in ein Mischgebiet vergrößere
sich auf dem Nachbargrundstück der Spielraum hinsichtlich der möglichen
Lärmemissionen.
Auf Hinweis von Herrn Röben
erklärt Herr Mosebach, dass angeregt worden sei, im Räumuferstreifen
einen Radweg vorzusehen. Anhand eines Luftbildes zeigt er auf, dass die
vorgesehene Trasse entlang des Hookstiefs durchgehend mit Bäumen bewachsen ist.
Er schlägt vor, die andere Seite des Hookstiefes vorzusehen, da der
dortige Räumuferstreifen ohne Bepflanzung sei. Frau Glaum erkundigt
sich, ob in einem Räumuferstreifen ein Radweg angelegt werden darf. Dieses
bejaht Herr Mosebach.