Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der von dem Planungsbüro Diekmann & Mosebach vorgestellte Vorentwurf wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, mit diesem Vorentwurf das frühzeitige Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahren (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

 

 


Herr Mosebach stellt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Powerpoint-Präsentation den Planentwurf vor.

 

Der Vorsitzende bittet um Auskunft, ob die Neuplanung negative Auswirkungen auf den Bereich des daneben liegenden Grundstückes Gollor haben könnte. Dieses wird von Herrn Mosebach verneint. Durch die Umwandlung des jetzigen allgemeinen Wohngebietes in ein Mischgebiet vergrößere sich auf dem Nachbargrundstück der Spielraum hinsichtlich der möglichen Lärmemissionen.

 

Auf Hinweis von Herrn Röben erklärt Herr Mosebach, dass angeregt worden sei, im Räumuferstreifen einen Radweg vorzusehen. Anhand eines Luftbildes zeigt er auf, dass die vorgesehene Trasse entlang des Hookstiefs durchgehend mit Bäumen bewachsen ist. Er schlägt vor, die andere Seite des Hookstiefes vorzusehen, da der dortige Räumuferstreifen ohne Bepflanzung sei. Frau Glaum erkundigt sich, ob in einem Räumuferstreifen ein Radweg angelegt werden darf. Dieses bejaht Herr Mosebach.