Sitzung: 24.03.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/189/2010
Beschlussvorschlag:
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Der Antrag des Eigentümers des Flurstückes 147 der
Flur 2, Gemarkung Cleverns, ist abzulehnen, da es keinen städtebaulichen
Grund für die beantragte Änderung der Abgrenzungssatzung gibt. |
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Herr Röben erläutert den Sachverhalt. Die
Verwaltung schlägt vor, den Antrag, die Teilfläche in die Abgrenzungssatzung
einzubeziehen, abzulehnen, um dem damaligen Konzept der Abgrenzung und
Abrundung aus dem Jahre 1997/1998 zu folgen.
Frau Rasenack stimmt der Ablehnung des Antrags zu und begründet
dies mit der Gefahr der Nachahmung. Andere Personen könnten sonst ebenfalls
Anträge stellen.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: