Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Antrag des Eigentümers des Flurstückes 147 der Flur 2, Gemarkung Cleverns, ist abzulehnen, da es keinen städtebaulichen Grund für die beantragte Änderung der Abgrenzungssatzung gibt.

 

 


Herr Röben erläutert den Sachverhalt. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag, die Teilfläche in die Abgrenzungssatzung einzubeziehen, abzulehnen, um dem damaligen Konzept der Abgrenzung und Abrundung aus dem Jahre 1997/1998 zu folgen.

Frau Rasenack  stimmt der Ablehnung des Antrags zu und begründet dies mit der Gefahr der Nachahmung. Andere Personen könnten sonst ebenfalls Anträge stellen.

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: