Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

Die Stadt Jever wird mit der anliegenden Petition an das Land  Niedersachsen appellieren, den Bestand der Landesbühne Niedersachsen Nord dauerhaft zu gewährleisten.

 

 


Der Vorsitzende bittet Herrn Hess, den Ausschussmitgliedern neben der vorliegenden Sitzungsvorlage die Situation der Landesbühne näher zu erläutern.

 

Herr Hess führt aus, die Landesbühne sei im Jahr 1952 auf Betreiben der Landesregierung gegründet worden. Die Trägerschaft obliege dem Zweckverband, einem Zusammenschluss aus den Städten, Gemeinden und Landkreisen der hiesigen Region. Finanziert werde die Landesbühne zu 50 % vom Land, 20 % der Kosten würden vom Zweckverband getragen und circa ein Drittel der Kosten werde durch eine Eigenfinanzierung der Landesbühne sichergestellt.

 

Seit das Land seinen Zuschuss im Jahr 2006 gedeckelt habe, habe die Landesbühne sich bemüht, die zusätzlichen Sachkosten, die durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Energie- und Benzinkosten entstanden seien, aufzufangen und mit eigenen Mitteln auszugleichen. Dieses sei auch gelungen. Problematisch werde es nur hinsichtlich der laufenden Tariferhöhungen, die vom Land ebenfalls nicht durch zusätzliche Zuschüsse aufgefangen würden. Die Landesbühne habe nunmehr einen Punkt erreicht, an dem sie die bisherige Quantität und Qualität ihrer Arbeit nicht mehr gewährleisten könne. In den letzten Jahren sei es der Landesbühne gelungen, die Zuschauerzahlen kontinuierlich von 82.000 auf 90.000 zu steigern. Diese Entwicklung solle beibehalten werden. Sein Ziel sei es, an seine Arbeit die gleichen Maßstäbe anzusetzen, wie es bei den großen Häusern in den Metropolen der Fall sei.

 

Nachdem das Land bemerkt habe, dass die Deckelung nicht dauerhaft durchführbar sei, habe es seine weitere Unterstützung von einem bürgerschaftlichen Engagement abhängig gemacht, was bedeute, dass zusätzliche Mittel nur in der Höhe bewilligt würden, wie sie durch Spenden oder Sponsorengelder eingeworben werden könnten. Auch er habe eine Menge Zeit dafür aufgewendet, um eine entsprechende Unterstützung zu erfahren. Dieses sei ihm zum Teil auch gelungen, dennoch gestalte es sich in unserer finanzschwachen Region und bei der Struktur der Landesbühne sehr schwierig, höhere Sponsorenbeträge zu bekommen.

 

Der Zweckverband habe daraufhin seine Förderung überproprotional erhöht, um zu zeigen, dass er hinter der Landebühne stehe. Die Erwartung des Zweckverbandes, das Land mit dieser Maßnahme dazu zu bewegen, seine Unterstützung ebenfalls anzuheben, habe sich leider nicht erfüllt.

 

Dem Land Niedersachsen sei bekannt, die Landesbühne sei nicht nur ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für unsere Region, sondern auch dafür verantwortlich, die ästhetische Bildung zu fördern und zu begleiten. Den SchülerInnen könne nicht zugemutet werden, nach Oldenburg oder Hannover zu fahren, um Theateraufführungen zu besuchen. Deshalb müsse auch die kulturelle Arbeit im ländlichen Raum gefördert werden.

 

Der Zweckverband habe in seiner letzten Versammlung somit beschlossen, dass seine Mitglieder sich jeweils mit einer eigenen Petition für diese Ziele bei der Landesregierung einsetzen sollten. Im Übrigen verweist Herr Hess auf Unterlagen, die die Landesbühne zu diesem Thema zusammengestellt hat und die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt sind.

 

Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Hess und den Mitgliedern der Landesbühne für das überregionale kulturelle Engagement, das für uns unverzichtbar sei.

 

Der Ausschuss empfiehlt sodann folgende Beschlussfassung: