Sitzung: 25.03.2010 Ausschuss für Kultur, Tourismus, Sport, Freizeit und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/187/2010
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Die Jever Marketing und Tourismus GmbH wird auf der Basis
ihres Konzeptes aus dem Jahr 2009 mit
der Organisation und Abwicklung einer kleinen Lotterie betraut, die die Stadt
Jever in der Zeit vom 03. Juli bis zum 29. August 2010 durchführen wird. Sofern der Bedarf für eine Verlängerung gesehen wird,
wird die Bürgermeisterin ermächtigt, den Veranstaltungszeitraum um maximal
vier Wochen zu verlängern. Zu diesem Zweck wird mit der Jever Marketing und
Tourismus GmbH (Organisatorin) ein Werkvertrag abgeschlossen. In diesem Vertrag wird festgeschrieben, dass die
Gewinnsumme und der Reinertrag der Lotterie mindestens 30 % der Entgelte
(Spielkapital) betragen muss. Die Stadt Jever zahlt der Organisatorin der Lotterie für
die Durchführung ihrer Arbeiten eine pauschale Vergütung in Höhe von 4.700,00
Euro. Die Zahlung der Vergütung erfolgt
zunächst aus den Vorschussmitteln der Stadt Jever. Der Vorschuss ist, sobald
die Lotterieeinnahmen es erlauben, unverzüglich zu erstatten. |
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Beigordneter Hartl führt aus, Anträge für die
Stadtlotterie 2010 lägen noch nicht vor. Er rege an, den Erlös dieser Lotterie
zu 100 % für die Finanzierung des Stadtjubiläums „475 Jahre – Stadt Jever“ zu
verwenden. Er sei der Meinung, die Vereine hätten für eine solche Entscheidung
sicherlich Verständnis.
Der Vorsitzende bemerkt, in diesem Fall werde
entfallen, dass BürgerInnen sich freiwillig für den Losverkauf zur Verfügung
stellen würden, was wiederum zu höheren Ausgaben führen werde.
Stadtoberamtsrat Müller teilt mit, die Verwaltung habe
zwischenzeitlich eine Pressenotiz herausgeben, dass Vereine eine Förderung
beantragen könnten. Dennoch bleibe es dem Ausschuss in seiner nächsten Sitzung
überlassen, für welche Verwendungszwecke er sich entscheiden wolle.
Nach einer kurzen weiteren Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgende Beschlussfassung: