Sitzung: 15.03.2010 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: BV/191/2010
Beschlussvorschlag:
|
Der Vermietung des Kellergeschosses des Parkhauses
Steinstraße nach den vorstehenden Grundsätzen wird zugestimmt. Der Grundpreis
für einen Stellplatz beträgt 50,00 € und wird gemäß Mietspiegel angepasst. |
|
Herr Rüstmann führt aus, dass es im
Herbst 2009 bereits einen positiven Beschlussvorschlag des Finanzausschusses
gegeben habe. Der Verwaltungsausschuss habe in seiner Sitzung jedoch
beschlossen, dass diese Angelegenheit nochmals seitens der Verwaltung geprüft
werden solle.
Die Verwaltung habe die Kommunalaufsicht
beteiligt. Die habe bestätigt, dass die Vermietung des Kellergeschosses an die
umliegenden Anwohner zulässig sei. Es sei notwendig, eine Entwidmung als
öffentlicher Parkraum vorzunehmen.
Herr Funk erklärt, dass die Verwaltung
ihre „Hausaufgaben“ gemacht habe und die CDU dem Beschlussvorschlag zustimmen
werde.
Herr Albers schlägt vor, mit der
Vermietung zu warten, bis das Projekt „Altstadtquartier“ abgeschlossen sei,
damit das Parkhaus der Öffentlichkeit zur Verfügung stehe.
Herr Rüstmann erwidert, dass bereits
beschlossen wurde, das Parkhaus den Anwohnern und nicht Pendlern zur Verfügung
zu stellen.
Frau Rasenack ist der Meinung, dass sich
die Stellplatzmiete alle 1 – 2 Jahre erhöhen solle.
Herr Albers erkundigt sich, ob jeder
interessierte Einwohner ein oder mehrere Stellplätze anmieten könne.
Herr Rüstmann erklärt, dass es
grundsätzlich einen Stellplatz pro Haushalt gebe. Sollte ein Eigentümer mehrere
Immobilien haben, sei auch die Anmietung mehrerer Stellplätze möglich.
Herr Albers möchte wissen, ob es nicht
zweckmäßiger sei, statt einer Schranke eine dementsprechende Beschilderung
anzubringen.
Herr Rüstmann erwidert, dass den
Parkplatzmietern ein möglichst sicheres Abstellen der PKW angeboten werden
solle, auch wenn die Stadt bei Vandalismus nicht haftbar sei.
Herr Zillmer schlägt vor, einen
Grundpreis in Höhe von 50,00 € je Stellplatz zu verlangen und die Miete ggf.
unter Zugrundelegung des Mietspiegels zu erhöhen.
Herr Matern lässt sodann über diesen TOP
unter Berücksichtigung des Mietpreises von 50,00 € abstimmen.