Sitzung: 22.04.2010 Ausschuss für Kultur, Tourismus, Sport, Freizeit und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/212/2010
Unter dem Vorbehalt, dass die
nachfolgenden Vereine und Organisationen eine Anerkennung ihrer
Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt vorweisen können, sind die Mittel der
Stadtlotterie 2010 für folgende Zweck zu verwenden:
Verkehrswacht
Jeverland e. V. |
Beschaffung eines Überschlagsimulators |
VdK, Ortsverband Jever |
Projektarbeit 2010 |
Förderverein für die Schule Am
Schlosserplatz e. V. |
Neugestaltung des Pausenhofes |
Sonderkonto
„Jubiläum: 475 Jahre – Stadt Jever“ |
Veranstaltungen aus Anlass des Stadtjubiläums |
Diejenigen Zuschussempfänger, die sich
unentgeltlich an dem Losverkauf beteiligen, erhalten einen zusätzlichen
Zuschuss. Für diesen Zweck werden 10 % des Reinerlöses verwendet. Die
Aufteilung dieser Mittel auf die einzelnen Empfänger erfolgt in einem
angemessenen Verhältnis zu ihren tatsächlichen Leistungen beim Verkauf. Der
genaue Verteilerschlüssel wird nach Abschluss der Lotterie festgelegt.
Bei gar keiner oder nur einer geringfügigen Beteiligung an dem Losverkauf seitens der einzelnen Zuschussempfänger werden die verbleibenden Mittel aus diesem Sonderzuschuss dem Sonderkonto „Jubiläum: 475 Jahre – Stadt Jever“ zugerechnet.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass noch zwei
weitere Anträge des Vereins Kinder von Tschernobyl Friesland / Wilhelmshaven e.
V. und des FSV Jever e. V. nachgereicht worden seien (siehe Anlage), die
ebenfalls berücksichtigt werden könnten.
Beigeordneter Schwanzar erklärt, seines Erachtens sollte der VdK
aus Stiftungsmittel gefördert werden, nicht aber aus Mitteln der Stadtlotterie.
Auch eine Förderung des Fördervereines der Schule am Schlosserplatz halte er
für nicht angebracht, wenn das Vorhaben des Fördervereins der Grundschule
Cleverns unberücksichtigt bleiben solle. Mit einer Unterstützung für das
Sonderkonto „Stadtjubiläum“ und der Verkehrswacht sei er dagegen einverstanden.
Der Vorsitzende trägt vor, der Ausschuss habe
selbstverständlich die Möglichkeit, die Vorschläge zu ändern.
Beigeordneter Hartl erklärt, er könne sich den Äußerungen
des Herrn Schwanzar grundsätzlich anschließen. Er sei ohnehin der Meinung, dass
der Großteil des Erlöses für das Stadtjubiläum verwendet werden sollte, denn
davon hätten alle BürgerInnen etwas.
Stadtoberamtsrat Müller bestätigt, das Hauptaugenmerk sollte
sicherlich auf das Sonderkonto Stadtjubiläum gerichtet werden. Um das Interesse
für die Lotterie etwas zu streuen, habe die Verwaltung sich überlegt, darüber
hinaus alle Generationen an dem diesjährigen Erlös zu beteiligen. Zu den
nachgereichten Anträgen sei zu sagen, dass beide Vereine bei der Stadtlotterie
2009 berücksichtigt worden seien, so dass eine erneute Förderung im Hinblick
auf den bestehenden Grundsatzbeschluss nicht vorgeschlagen werde.
Der Vorsitzende führt aus, er könne den finanziellen
Bedarf des VdK nicht nachvollziehen, da dieser Verein seine Aufgaben
nachweislich aus seinen Mitgliederbeiträgen finanziere. Die Auffassung der
Verwaltung zu den nachgereichten Anträgen könne er teilen. Er plädiere jedoch
eher für eine Unterstützung des Antrages des Mariengymnasiums, da mit diesem
Vorhaben wertvolles Kulturgut bewahrt werden solle.
Stadtoberamtsrat Müller trägt vor, das Mariengymnasium sei
ebenfalls im letzten Jahr mit einem Betrag gefördert worden, allerdings für
eine andere Maßnahme. Im Übrigen würden auch andere Vereine durch ihre
Mitgliedsbeiträge finanziert.
Ratsherr Andersen erklärt, in erster Linie gehe es um die
Geste, neben dem Stadtjubiläum auch einzelne kleinere Projekte zu fördern. In
diesem Zusammenhang empfinde er die Berücksichtigung der Altersstruktur als
eine geeignete Lösung.
Ratsherr Vahlenkamp spricht sich gegen eine wiederholte
Förderung von einzelnen Empfängern aus. Eine einmalige Unterstützung des VdK
könne er durchaus befürworten.
Beigeordneter Schönbohm erklärt, der von der Verwaltung
vorgeschlagene Querschnitt sei eine Lösung, mit der er gut leben könne.
Der Ausschuss empfiehlt sodann folgende Beschlussfassung: