Beschluss: Abstimmung: ohne Gegenstimme beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

Unter dem Vorbehalt, dass die nachfolgenden Vereine und Organisationen eine Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt vorweisen können, sind die Mittel der Stadtlotterie 2010 für folgende Zweck zu verwenden:

 

Verkehrswacht Jeverland e. V.

Beschaffung eines Überschlagsimulators

VdK, Ortsverband Jever

Projektarbeit 2010

Förderverein für die Schule Am Schlosserplatz e. V.

Neugestaltung des Pausenhofes

Sonderkonto „Jubiläum: 475 Jahre – Stadt Jever“

Veranstaltungen aus Anlass des Stadtjubiläums

 

Diejenigen Zuschussempfänger, die sich unentgeltlich an dem Losverkauf beteiligen, erhalten einen zusätzlichen Zuschuss. Für diesen Zweck werden 10 % des Reinerlöses verwendet. Die Aufteilung dieser Mittel auf die einzelnen Empfänger erfolgt in einem angemessenen Verhältnis zu ihren tatsächlichen Leistungen beim Verkauf. Der genaue Verteilerschlüssel wird nach Abschluss der Lotterie festgelegt.

 

Bei gar keiner oder nur einer geringfügigen Beteiligung an dem Losverkauf seitens der einzelnen Zuschussempfänger werden die verbleibenden Mittel aus diesem Sonderzuschuss dem Sonderkonto „Jubiläum: 475 Jahre – Stadt Jever“ zugerechnet.


Der Vorsitzende weist darauf hin, dass noch zwei weitere Anträge des Vereins Kinder von Tschernobyl Friesland / Wilhelmshaven e. V. und des FSV Jever e. V. nachgereicht worden seien (siehe Anlage), die ebenfalls berücksichtigt werden könnten.

 

Beigeordneter Schwanzar erklärt, seines Erachtens sollte der VdK aus Stiftungsmittel gefördert werden, nicht aber aus Mitteln der Stadtlotterie. Auch eine Förderung des Fördervereines der Schule am Schlosserplatz halte er für nicht angebracht, wenn das Vorhaben des Fördervereins der Grundschule Cleverns unberücksichtigt bleiben solle. Mit einer Unterstützung für das Sonderkonto „Stadtjubiläum“ und der Verkehrswacht sei er dagegen einverstanden.

 

Der Vorsitzende trägt vor, der Ausschuss habe selbstverständlich die Möglichkeit, die Vorschläge zu ändern.

 

Beigeordneter Hartl erklärt, er könne sich den Äußerungen des Herrn Schwanzar grundsätzlich anschließen. Er sei ohnehin der Meinung, dass der Großteil des Erlöses für das Stadtjubiläum verwendet werden sollte, denn davon hätten alle BürgerInnen etwas.

 

Stadtoberamtsrat Müller bestätigt, das Hauptaugenmerk sollte sicherlich auf das Sonderkonto Stadtjubiläum gerichtet werden. Um das Interesse für die Lotterie etwas zu streuen, habe die Verwaltung sich überlegt, darüber hinaus alle Generationen an dem diesjährigen Erlös zu beteiligen. Zu den nachgereichten Anträgen sei zu sagen, dass beide Vereine bei der Stadtlotterie 2009 berücksichtigt worden seien, so dass eine erneute Förderung im Hinblick auf den bestehenden Grundsatzbeschluss nicht vorgeschlagen werde.

 

Der Vorsitzende führt aus, er könne den finanziellen Bedarf des VdK nicht nachvollziehen, da dieser Verein seine Aufgaben nachweislich aus seinen Mitgliederbeiträgen finanziere. Die Auffassung der Verwaltung zu den nachgereichten Anträgen könne er teilen. Er plädiere jedoch eher für eine Unterstützung des Antrages des Mariengymnasiums, da mit diesem Vorhaben wertvolles Kulturgut bewahrt werden solle.

 

Stadtoberamtsrat Müller trägt vor, das Mariengymnasium sei ebenfalls im letzten Jahr mit einem Betrag gefördert worden, allerdings für eine andere Maßnahme. Im Übrigen würden auch andere Vereine durch ihre Mitgliedsbeiträge finanziert.

 

Ratsherr Andersen erklärt, in erster Linie gehe es um die Geste, neben dem Stadtjubiläum auch einzelne kleinere Projekte zu fördern. In diesem Zusammenhang empfinde er die Berücksichtigung der Altersstruktur als eine geeignete Lösung.

 

Ratsherr Vahlenkamp spricht sich gegen eine wiederholte Förderung von einzelnen Empfängern aus. Eine einmalige Unterstützung des VdK könne er durchaus befürworten.

 

Beigeordneter Schönbohm erklärt, der von der Verwaltung vorgeschlagene Querschnitt sei eine Lösung, mit der er gut leben könne.

 

Der Ausschuss empfiehlt sodann folgende Beschlussfassung: