Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever nimmt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 61.5 "Klein Grashaus" - 5. Änderung -  Teilbereich Ehrentrautstraße zur Kenntnis.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung des Bebauungsplan Nr. 61.5„Klein Grashaus" - 5. Änderung - Teilbereich Ehrentrautstraße - nebst Begründung (Auslegungsbeschluss) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Der Vorsitzende begrüßt Herrn Mosebach vom Planungsbüro Diekmann & Mosebach.

 

Herr Mosebach führt anhand der beigefügten Präsentation zu den Planungen für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Klein Grashaus" aus und stellt die jetzigen und die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes, die zu einer besseren Vermarktbar-keit des Bereiches Ehrentrautstraße führen sollen, vor. Er weist darauf hin, dass die 5. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt werden soll. Dieses habe zur Folge, dass der Plan jetzt nach entsprechender Beschlussfassung bereits öffentlich nach § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt werde.

 

Der Ausschuss empfiehlt ohne Diskussion folgende Beschlussfassung: