Sitzung: 02.06.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/234/2010
Beschlussvorschlag:
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Herr Mosebach führt anhand der dieser Niederschrift
beigefügten Präsentation zu den Stellungnahmen und den dazu erarbeiteten
Abwägungsvorschlägen aus.
Frau Glaum erklärt, dass sie es bezüglich
der Stellungnahme des NLWKN als zwiespältig empfinde, wenn auf gleicher Fläche
ein Räumuferstreifen und eine extensive Nutzung vorgesehen werden solle. Sie
fragt, wie dieses realisiert werden könne. Herr Mosebach erwidert, dass
die Gemeinde dieses durchführen solle. Diese von der NLWKN angesprochene
extensive Nutzung mache aber für den kleinteiligen Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 57.1 für die Ökologie keinen Sinn.
Frau Glaum vertritt die Ansicht, dass von den
Anwohnern durchaus eine extensive Nutzung des Räumuferstreifens gewünscht sei. Herr
Mosebach antwortet, dass die Sielacht in einer Satzung geregelt habe,
welche Flächen frei zu halten seien. Natürlich könne jeder Eigentümer
freiwillig diese Flächen auf seinem Grundstück extensiv nutzen.
Frau Glaum beantragt, einen entsprechenden Hinweis
für die Grundstückseigentümer in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Herr
Mosebach erklärt dazu, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie als
Anregung mit in die Begründung aufgenommen werden können. Der Vorsitzende
stellt sodann fest, dass der Ausschuss sich einmütig für die Aufnahme einer
entsprechenden Anregung in die Begründung ausspricht.
Herr Udo Albers vertritt die Ansicht, dass es einen
Beschluss des Verwaltungsaus-schusses gäbe, wonach ein Fuß- und Radweg im
Räumuferstreifen vorgesehen werden solle. Dieser Beschluss sei nicht umgesetzt
worden. Er erkundigt sich danach, wie der Fuß- und Radweg gesichert
werden sollen.
Herr Röben führt aus, dass es seines Wissens
keinen Beschluss hinsichtlich der Festlegung eines Fuß- und Radweges, aber
einen entsprechenden Wunsch gegeben habe. Die Verwaltung habe damals darauf
hingewiesen, dass sich auf der anderen Seite des Hookstiefes ein freier
Räumuferstreifen befinde, der ohne Probleme für einen solchen Fuß- und Radweg
genutzt werden könne, während eine Nutzung des Räumuferstreifens auf der
südlichen Seite des Hookstiefes aufgrund der dort vorhandenen Bebauung
durchgängig nicht möglich sei. Der Vorsitzende bestätigt, dass man sich
aus diesem Grunde auf die nördliche Seite des Hookstiefes versteift habe.
Herr Udo Albers erklärt, dass es ihm um eine Planung
für die nächsten 20 bis 30 Jahre gehe und zudem ein Fuß- und Radweg auf der
nördlichen Seite des Hookstiefes wegen des Blicks auf die dort angrenzenden
Hallen der Gewerbebetriebe des Gewerbegebietes nicht sehr attraktiv sei. Auf
Anfrage des Vorsitzenden erklärt er, dass er keine
Abstimmung darüber wünsche.
Auf Anfrage von Herrn Jan Edo Albers,
ob die jetzt vorgesehene Planung eine spätere Anlegung eines Fuß- und Radweges
unmöglich machen würde, erklärt Herr Mosebach,
dass im Geltungsbereich keine Probleme
bestünden, aber in der Folge im Westen und im Osten bestehende Gebäude einer
durchgehenden Wegeführung entgegen stünden. Insoweit mache ein Fuß- und Radweg
auf der nördlichen Seite des Hookstiefes den größten Sinn.
Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: