Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt die Auslegung der 1. Änderung  Bebauungsplan Nr.  57„Schillerstraße" nebst Begründung (Auslegungsbeschluss)gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

 

 


Herr Mosebach führt anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation zu den Stellungnahmen und den dazu erarbeiteten Abwägungsvorschlägen aus.

 

Frau Glaum erklärt, dass sie es bezüglich der Stellungnahme des NLWKN als zwiespältig empfinde, wenn auf gleicher Fläche ein Räumuferstreifen und eine extensive Nutzung vorgesehen werden solle. Sie fragt, wie dieses realisiert werden könne. Herr Mosebach erwidert, dass die Gemeinde dieses durchführen solle. Diese von der NLWKN angesprochene extensive Nutzung mache aber für den kleinteiligen Bereich des Bebauungsplanes Nr. 57.1 für die Ökologie keinen Sinn.

Frau Glaum vertritt die Ansicht, dass von den Anwohnern durchaus eine extensive Nutzung des Räumuferstreifens gewünscht sei. Herr Mosebach antwortet, dass die Sielacht in einer Satzung geregelt habe, welche Flächen frei zu halten seien. Natürlich könne jeder Eigentümer freiwillig diese Flächen auf seinem Grundstück extensiv nutzen.

Frau Glaum beantragt, einen entsprechenden Hinweis für die Grundstückseigentümer in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Herr Mosebach erklärt dazu, dass die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie als Anregung mit in die Begründung aufgenommen werden können. Der Vorsitzende stellt sodann fest, dass der Ausschuss sich einmütig für die Aufnahme einer entsprechenden Anregung in die Begründung ausspricht.

 

Herr Udo Albers vertritt die Ansicht, dass es einen Beschluss des Verwaltungsaus-schusses gäbe, wonach ein Fuß- und Radweg im Räumuferstreifen vorgesehen werden solle. Dieser Beschluss sei nicht umgesetzt worden. Er erkundigt sich danach, wie der Fuß- und Radweg gesichert werden sollen.

Herr Röben führt aus, dass es seines Wissens keinen Beschluss hinsichtlich der Festlegung eines Fuß- und Radweges, aber einen entsprechenden Wunsch gegeben habe. Die Verwaltung habe damals darauf hingewiesen, dass sich auf der anderen Seite des Hookstiefes ein freier Räumuferstreifen befinde, der ohne Probleme für einen solchen Fuß- und Radweg genutzt werden könne, während eine Nutzung des Räumuferstreifens auf der südlichen Seite des Hookstiefes aufgrund der dort vorhandenen Bebauung durchgängig nicht möglich sei. Der Vorsitzende bestätigt, dass man sich aus diesem Grunde auf die nördliche Seite des Hookstiefes versteift habe.

Herr Udo Albers erklärt, dass es ihm um eine Planung für die nächsten 20 bis 30 Jahre gehe und zudem ein Fuß- und Radweg auf der nördlichen Seite des Hookstiefes wegen des Blicks auf die dort angrenzenden Hallen der Gewerbebetriebe des Gewerbegebietes nicht sehr attraktiv sei. Auf Anfrage des Vorsitzenden erklärt er, dass er keine Abstimmung darüber wünsche.

Auf Anfrage von Herrn Jan Edo Albers, ob die jetzt vorgesehene Planung eine spätere Anlegung eines Fuß- und Radweges unmöglich machen würde, erklärt Herr Mosebach,

dass im Geltungsbereich keine Probleme bestünden, aber in der Folge im Westen und im Osten bestehende Gebäude einer durchgehenden Wegeführung entgegen stünden. Insoweit mache ein Fuß- und Radweg auf der nördlichen Seite des Hookstiefes den größten Sinn.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: