Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Der Rat der Stadt Jever beschließt über die  diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

  2. Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 80 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bahnhofstraße/Adolf-Ahlers-Straße" nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.

  3. Der Rat der Stadt Jever nimmt zur Kenntnis, dass der Flächennutzungsplan 2009 der Stadt Jever im Rahmen der 2. Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 80 angepasst wird.

 

 


Herr Mosebach stellt die erarbeiteten Abwägungsvorschläge anhand der beigefügten Präsentation vor.

 

Frau Glaum erklärt, dass sie der Begründung des Bebauungsplanes entnommen habe, dass im Sondergebiet auch Pharmazeutika verkauft werden dürfen. Sie fragt, ob dieses bedeute, dass dort eine Apotheke entstehen könne. Dieses wird von Herrn Mosebach bejaht. Dort könne aber nur eine kleine Apotheke entstehen.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: