Sitzung: 20.05.2010 Rat der Stadt Jever
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: BV/220/2010
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Das Kellergeschoss des Parkhauses Steinstraße soll
eingezogen werden. Die Verwaltung wird gebeten, das nach § 8 Nieders.
Straßengesetz vorgeschriebene Verfahren durchzuführen. |
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Ratsherr Andersen nimmt wegen einer möglichen
Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teil.
Stadtamtsrat Röben führt in den Sachverhalt ein.
Beigeordneter Harms trägt vor, seit dem Jahre 2008
beschäftige sich der Rat mit dem Parkhaus Steinstraße, nachdem Unterlassungen
bei der Bauunterhaltung eine grundlegende Sanierung des Gebäudes erforderlich
gemacht hätten. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Veräußerung des Gebäudes
an einen Anlieger habe der Rat mehrheitlich abgelehnt. Daraufhin sei die Idee
entwickelt worden, das Parkhaus an Grundstückseigentümer und Anlieger zu
vermieten. Einzelne Stellflächen seien zwischenzeitlich vermietet worden. Durch
die erzielten Einnahmen sollten die notwendigen Kosten für die Bauunterhaltung
gedeckt werden.
Das Parkhaus sei seit 1985 als
öffentliche Fläche für den Gemeingebrauch gemäß § 14 Niedersächsisches
Straßengesetz gewidmet und mit der Bezeichnung „Parken“ ausgewiesen, so dass
es nicht ohne Weiteres entwidmet werden
dürfe.
Gemäß
§ 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes könne das Parkhaus nur dann als
öffentliche Fläche eingezogen werden, wenn es keine Verkehrsbedeutung mehr habe
oder wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für eine Entwidmung
sprächen. Diese Voraussetzungen seien in dem vorliegenden Fall nicht gegeben,
denn die erwähnten Merkmale hätten sich nicht verändert.
Seitens der Verwaltung sei vorgeschlagen
worden, die Flächen im Parkhaus für einen monatlichen Betrag von zunächst 40,00
€, nunmehr aber 50,00 € zu vermieten und das Gebäude mit einem Tor zu versehen.
Damit stünde das Parkhaus der Öffentlichkeit und insbesondere den Anliegern
nicht mehr zur Verfügung.
Eine andere Alternative bestünde darin,
das Parken im Parkhaus mit einem Parkscheinautomaten zu regulieren. Dadurch
wäre tagsüber die Möglichkeit des Kurzzeitparkens gegeben und die Gebühren
würden die geplanten Mieteinnahmen wesentlich übersteigen. Dieses sei mit
Sicherheit eine bessere Variante, da im Stadtkern ohnehin zu wenig Parkplätze
zur Verfügung stünden. Nachts könne das Parkhaus sodann seinem Zweck
entsprechend von den Anliegern kostenfrei genutzt werden.
Der Zeitpunkt einer Vermietung sei sehr
ungünstig gewählt, da die Parkflächen auf dem Kirchplatz reduziert und die
provisorischen Parkplätze an der St.-Annenstraße wegen der Baumaßnahme entfernt
worden seien.
Aus rechtlichen Gründen lehne die SWG /
Sender-Gruppe die Entwidmung des Parkhauses entschieden ab. Sie werde sich eine
weitere rechtliche Prüfung dieser Maßnahme vorbehalten.
Beigeordneter Janßen führt aus, die SPD-Fraktion sei für
eine Entwidmung des Parkhauses. Die Verwaltung habe ursprünglich vorgeschlagen,
das Parkhaus zu verkaufen, um mit dem Erlös den Haushalt zu konsolidieren.
Diesen Vorschlag habe die SPD gemeinsam mit der Ratsmehrheit abgelehnt. Einer
Vermietung der Stellflächen zu einem Preis von 50,00 € werde allerdings
zugestimmt.
Für den Fall, dass das Haus veräußert worden
werde, hätte der Käufer darüber entscheiden können, an wen die Flächen künftig
vergeben würden. Nunmehr könne die Verwaltung Einfluss darauf nehmen, dass
insbesondere die AnliegerInnen der Innenstadt bevorzugt bei der Vermietung der
Stellflächen berücksichtigt würden. Es sei der Wunsch seiner Fraktion, dass die
Innenstadt weiter verdichtet werde. In diesem Zusammenhang müssten genügend
Parkflächen für die Anlieger zur Verfügung gestellt werden.
Der Rat der Stadt Jever beschließt: