Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Das Kellergeschoss des Parkhauses Steinstraße soll eingezogen werden. Die Verwaltung wird gebeten, das nach § 8 Nieders. Straßengesetz vorgeschriebene Verfahren durchzuführen.

 

 


Ratsherr Andersen nimmt wegen einer möglichen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Stadtamtsrat Röben führt in den Sachverhalt ein.

 

Beigeordneter Harms trägt vor, seit dem Jahre 2008 beschäftige sich der Rat mit dem Parkhaus Steinstraße, nachdem Unterlassungen bei der Bauunterhaltung eine grundlegende Sanierung des Gebäudes erforderlich gemacht hätten. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Veräußerung des Gebäudes an einen Anlieger habe der Rat mehrheitlich abgelehnt. Daraufhin sei die Idee entwickelt worden, das Parkhaus an Grundstückseigentümer und Anlieger zu vermieten. Einzelne Stellflächen seien zwischenzeitlich vermietet worden. Durch die erzielten Einnahmen sollten die notwendigen Kosten für die Bauunterhaltung gedeckt werden.

 

Das Parkhaus sei seit 1985 als öffentliche Fläche für den Gemeingebrauch gemäß § 14 Niedersächsisches Straßengesetz gewidmet und mit der Bezeichnung „Parken“ ausgewiesen, so dass es  nicht ohne Weiteres entwidmet werden dürfe.

 

Gemäß § 8 des Niedersächsischen Straßengesetzes könne das Parkhaus nur dann als öffentliche Fläche eingezogen werden, wenn es keine Verkehrsbedeutung mehr habe oder wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für eine Entwidmung sprächen. Diese Voraussetzungen seien in dem vorliegenden Fall nicht gegeben, denn die erwähnten Merkmale hätten sich nicht verändert.

 

Seitens der Verwaltung sei vorgeschlagen worden, die Flächen im Parkhaus für einen monatlichen Betrag von zunächst 40,00 €, nunmehr aber 50,00 € zu vermieten und das Gebäude mit einem Tor zu versehen. Damit stünde das Parkhaus der Öffentlichkeit und insbesondere den Anliegern nicht mehr zur Verfügung.

 

Eine andere Alternative bestünde darin, das Parken im Parkhaus mit einem Parkscheinautomaten zu regulieren. Dadurch wäre tagsüber die Möglichkeit des Kurzzeitparkens gegeben und die Gebühren würden die geplanten Mieteinnahmen wesentlich übersteigen. Dieses sei mit Sicherheit eine bessere Variante, da im Stadtkern ohnehin zu wenig Parkplätze zur Verfügung stünden. Nachts könne das Parkhaus sodann seinem Zweck entsprechend von den Anliegern kostenfrei genutzt werden.

 

Der Zeitpunkt einer Vermietung sei sehr ungünstig gewählt, da die Parkflächen auf dem Kirchplatz reduziert und die provisorischen Parkplätze an der St.-Annenstraße wegen der Baumaßnahme entfernt worden seien.

 

Aus rechtlichen Gründen lehne die SWG / Sender-Gruppe die Entwidmung des Parkhauses entschieden ab. Sie werde sich eine weitere rechtliche Prüfung dieser Maßnahme vorbehalten.

 

Beigeordneter Janßen führt aus, die SPD-Fraktion sei für eine Entwidmung des Parkhauses. Die Verwaltung habe ursprünglich vorgeschlagen, das Parkhaus zu verkaufen, um mit dem Erlös den Haushalt zu konsolidieren. Diesen Vorschlag habe die SPD gemeinsam mit der Ratsmehrheit abgelehnt. Einer Vermietung der Stellflächen zu einem Preis von 50,00 € werde allerdings zugestimmt.

 

Für den Fall, dass das Haus veräußert worden werde, hätte der Käufer darüber entscheiden können, an wen die Flächen künftig vergeben würden. Nunmehr könne die Verwaltung Einfluss darauf nehmen, dass insbesondere die AnliegerInnen der Innenstadt bevorzugt bei der Vermietung der Stellflächen berücksichtigt würden. Es sei der Wunsch seiner Fraktion, dass die Innenstadt weiter verdichtet werde. In diesem Zusammenhang müssten genügend Parkflächen für die Anlieger zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: