Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Rat der Stadt Jever beschließt:

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt über die  diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 80 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bahnhofstraße/Adolf-Ahlers-Straße" nebst Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.

Der Rat der Stadt Jever nimmt zur Kenntnis, dass der Flächennutzungsplan 2009 der Stadt Jever im Rahmen der 2. Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 80 angepasst wird.