Sitzung: 11.08.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/299/2010
Beschlussvorschlag:
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Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem
Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu der während der Auslegung nach §
3 Abs. 2 und der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) eingegangenen Stellungnahme. Der Rat der Stadt
Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 43 B „Sondergebiet Möbelmarkt
Sillensteder Straße/Mühlenstraße" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Dem
Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben. |
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Der Vorsitzende führt kurz in die Thematik ein und
erteilt Herrn Weydringer vom Planungsbüro WMW GmbH & Co.KG das Wort.
Herr Weydringer erklärt, dass in der Zeit vom 28.06.
bis zum 30.07.2010 sowohl die öffentliche Auslegung für die Einwohner als auch
die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt
worden sei. Von letzteren seien keine Stellungnahmen mit Anregungen übersendet
worden. Sowohl Landkreis als auch IHK hätten sich positiv zu dieser
Bauleitplanung geäußert.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sei
nur eine, wenn auch umfangreiche Stellungnahme des Rechtsanwaltes des
betroffenenen Grundstückseigentümers übersendet worden.
Zu den dazu erarbeiteten
Abwägungsvorschlägen führt Herr Weydringer anhand der dieser
Niederschrift beigefügten Präsentation umfangreich aus. Einzelheiten sind
dieser Präsentation zu entnehmen.
Herr Udo Albers fragt nach, warum die Nutzung des
Gebäudes als Autohaus nicht mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden könne. Herr
Weydringer erwidert, dass er davon abrate, da eine solche Planung
nicht zu dem Entwicklungsgebot passe. Der Bebauungsplan müsse aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan sei der
Planbereich als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Möbelmarkt dargestellt.
Laut Einzelhandelskonzept solle dort vorrangig das Sortiment Möbel angeboten
werden. Herr Udo Albers weist darauf hin, dass man den Grundstückseigentümer
mit einer solchen Festsetzung animieren könne, über die Ansiedlung einer
solchen Nutzung nachzudenken.
Frau Glaum erklärt, dass sie die Planung
voll und ganz begrüße. Sie habe vorher leise Bedenken gehabt, sei aber
nach diesem Vortrag überzeugt.
Herr Jan Edo Albers führt aus, dass es die Zielsetzung der
Stadt sei, den Bestand zu erhalten. Daher sei es wenig sinnvoll, schon jetzt
dort ein Autohaus zulässig zu machen.
Damit käme die Stadt dem Grundstückseigentümer zu weit entgegen. Seiner Ansicht
nach sei man mit der vorliegenden Planung dem Grundstückseigentümer bereits
sehr weit entgegen gekommen. Der Rechtsanwalt des Grundstückseigentümers habe
zu wenig vorgetragen, was auf wenig fundierte Argumente schließen lasse.
Herr Kaiser erklärt, dass die CDU bezüglich der
Planung keine Bedenken habe. Man müsse nicht nur isoliert dieses Grundstück
betrachten, sondern die Bereiche entlang der gesamten Mühlenstraße. Hierzu habe
das Einzelhandelskonzept Aussagen getroffen, an die man sich halten wolle.
Herr Ludewig bestätigt die Ausführungen seines
Vorredners. Man habe sich nicht umsonst Gedanken bei der Erarbeitung des
Einzelhandelskonzeptes gemacht.
Herr Udo Albers erklärt, dass die SWG-/Sender-Gruppe
den Planungsinhalt voll und ganz unterstütze, sich aber eine flexiblere
Ausgestaltung des Bebauungsplanes gewünscht hätte. Er verweist dazu auf
seine in der vorigen Ausschusssitzung vorgetragenen Anmerkungen.
Der
Ausschuss empfiehlt sodann folgende Beschlussfassung: