Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu der während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahme.

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 43 B „Sondergebiet Möbelmarkt Sillensteder Straße/Mühlenstraße" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Der Vorsitzende führt kurz in die Thematik ein und erteilt Herrn Weydringer vom Planungsbüro WMW GmbH & Co.KG das Wort.

 

Herr Weydringer erklärt, dass in der Zeit vom 28.06. bis zum 30.07.2010 sowohl die öffentliche Auslegung für die Einwohner als auch die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt worden sei. Von letzteren seien keine Stellungnahmen mit Anregungen übersendet worden. Sowohl Landkreis als auch IHK hätten sich positiv zu dieser Bauleitplanung geäußert.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sei nur eine, wenn auch umfangreiche Stellungnahme des Rechtsanwaltes des betroffenenen Grundstückseigentümers übersendet worden.

 

Zu den dazu erarbeiteten Abwägungsvorschlägen führt Herr Weydringer anhand der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation umfangreich aus. Einzelheiten sind dieser Präsentation zu entnehmen.

 

Herr Udo Albers fragt nach, warum die Nutzung des Gebäudes als Autohaus nicht mit in den Bebauungsplan aufgenommen werden könne. Herr Weydringer erwidert, dass er davon abrate, da eine solche Planung nicht zu dem Entwicklungsgebot passe. Der Bebauungsplan müsse aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan sei der Planbereich als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Möbelmarkt dargestellt. Laut Einzelhandelskonzept solle dort vorrangig das Sortiment Möbel angeboten werden. Herr Udo Albers weist darauf hin, dass man den Grundstückseigentümer mit einer solchen Festsetzung animieren könne, über die Ansiedlung einer solchen Nutzung nachzudenken.

 

Frau Glaum erklärt, dass sie die Planung voll und ganz begrüße. Sie habe vorher leise Bedenken gehabt, sei aber nach diesem Vortrag überzeugt.

 

Herr Jan Edo Albers führt aus, dass es die Zielsetzung der Stadt sei, den Bestand zu erhalten. Daher sei es wenig sinnvoll, schon jetzt dort ein Autohaus zulässig zu  machen. Damit käme die Stadt dem Grundstückseigentümer zu weit entgegen. Seiner Ansicht nach sei man mit der vorliegenden Planung dem Grundstückseigentümer bereits sehr weit entgegen gekommen. Der Rechtsanwalt des Grundstückseigentümers habe zu wenig vorgetragen, was auf wenig fundierte Argumente schließen lasse.

 

Herr Kaiser erklärt, dass die CDU bezüglich der Planung keine Bedenken habe. Man müsse nicht nur isoliert dieses Grundstück betrachten, sondern die Bereiche entlang der gesamten Mühlenstraße. Hierzu habe das Einzelhandelskonzept Aussagen getroffen, an die man sich halten wolle.

 

Herr Ludewig bestätigt die Ausführungen seines Vorredners. Man habe sich nicht umsonst Gedanken bei der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes gemacht.

 

Herr Udo Albers erklärt, dass die SWG-/Sender-Gruppe den Planungsinhalt voll und ganz unterstütze, sich aber eine flexiblere Ausgestaltung des Bebauungsplanes gewünscht hätte. Er verweist dazu auf seine in der vorigen Ausschusssitzung vorgetragenen Anmerkungen.

 

Der Ausschuss empfiehlt sodann folgende Beschlussfassung: