Sitzung: 11.08.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Vorlage: BV/300/2010
Beschlussvorschlag:
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Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem
Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach §
3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen. Der Rat der Stadt
Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 57.1 „Schillerstraße" - 1.
Änderung eines Teilbereiches - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Dem
Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben. Der Rat der Stadt
Jever nimmt zur Kenntnis, dass der Flächennutzungsplan 2009 der Stadt Jever
im Rahmen der 3. Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.
57.1 angepasst wird. Eine entsprechende Planzeichnung liegt diesem Beschluss
an. |
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Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus. Er
geht dazu auf die Stellungnahme der Brauerei und den dazu erarbeiteten Abwägungsvorschlag
ein. Die Brauerei sei durch die Planung nicht in ihrem Bestand gefährdet. Es
sei die Realität, dass das Betriebsgelände der Brauerei von Wohnbebauung
umgeben sei.
Herr Udo Albers fragt an, ob geprüft worden sei, ob die
neu ausgewiesene Wohnbaufläche nicht durch Lärmemissionen aus dem nördlich
angrenzenden Gewerbegebiet beeinträchtigt werden könne. Herr Hagestedt
erwidert, dass der Bereich zwischen Hookstief und der Straße Am Hillernsen Hamm
als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen sei. Dort dürfen sich keine
Betriebe ansiedeln, deren Emissionen wesentlich störend seien. Dieses habe man
damals in Hinblick die auf die südlich des Hookstiefes liegende zulässige
Wohnbebaung eingeplant.
Der
Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: