Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 57.1 „Schillerstraße" - 1. Änderung eines Teilbereiches - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

Der Rat der Stadt Jever nimmt zur Kenntnis, dass der Flächennutzungsplan 2009 der Stadt Jever im Rahmen der 3. Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 57.1 angepasst wird. Eine entsprechende Planzeichnung liegt diesem Beschluss an.

 

 


Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus. Er geht dazu auf die Stellungnahme der Brauerei und den dazu erarbeiteten Abwägungsvorschlag ein. Die Brauerei sei durch die Planung nicht in ihrem Bestand gefährdet. Es sei die Realität, dass das Betriebsgelände der Brauerei von Wohnbebauung umgeben sei.

 

Herr Udo Albers fragt an, ob geprüft worden sei, ob die neu ausgewiesene Wohnbaufläche nicht durch Lärmemissionen aus dem nördlich angrenzenden Gewerbegebiet beeinträchtigt werden könne. Herr Hagestedt erwidert, dass der Bereich zwischen Hookstief und der Straße Am Hillernsen Hamm als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen sei. Dort dürfen sich keine Betriebe ansiedeln, deren Emissionen wesentlich störend seien. Dieses habe man damals in Hinblick die auf die südlich des Hookstiefes liegende zulässige Wohnbebaung eingeplant.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: