Sitzung: 11.08.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/296/2010
Beschlussvorschlag:
|
Die Stadt Jever beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 96 "Gewerbegebiet Mitte" im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB (Aufstellungsbeschluss). Der Geltungsbereich liegt in der Mitte des
Gewerbegebietes zwischen den Straßen Am Bullhamm und Am Hillernsen Hamm. Die
zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches wird Bestandteil dieses
Beschlusses. Ziel dieses Bebauungsplan ist die Darstellung von
öffentlichen Verkehrsflächen für die Erschließung dieses Teiles des
Gewerbegebietes. |
|
Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus.
Frau Glaum fragt an, ob die Durchführung von 2
Bebauungsplanänderungsverfahren günstiger seien, als ein
Neuaufstellungsverfahren. Dieses verneint Herr Röben, da sowohl bei
Änderungs- als auch Neuaufstellungsverfahren die gleiche Anzahl von
Verfahrensschritten erforderlich sei.
Herr Udo Albers merkt an, ob es nicht sinnvoller sei,
den Bereich erst zu vermarkten, so dass die potenziellen Käufer sich die
Grundstückszuschnitte nach eigenen Wünschen gestalten können. Davon rät Herr
Röben ab. Hier bestünde die Gefahr, dass man sich dann verzettele.
Auf die Frage nach Interessenten erklärt
Herr Röben, dass 2 bis 3 vorhanden seien. Der Vorentwurf der Planung
solle in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses vorgestellt werden.
Der
Ausschuss empfiehlt folgende
Beschlussfassung: