Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Jever beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96 "Gewerbegebiet Mitte" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Aufstellungsbeschluss).

 

Der Geltungsbereich liegt in der Mitte des Gewerbegebietes zwischen den Straßen Am Bullhamm und Am Hillernsen Hamm. Die zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches wird Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Ziel dieses Bebauungsplan ist die Darstellung von öffentlichen Verkehrsflächen für die Erschließung dieses Teiles des Gewerbegebietes.

 

 


Herr Röben führt zur Beschlussvorlage aus.

 

Frau Glaum fragt an, ob die Durchführung von 2 Bebauungsplanänderungsverfahren günstiger seien, als ein Neuaufstellungsverfahren. Dieses verneint Herr Röben, da sowohl bei Änderungs- als auch Neuaufstellungsverfahren die gleiche Anzahl von Verfahrensschritten erforderlich sei.

 

Herr Udo Albers merkt an, ob es nicht sinnvoller sei, den Bereich erst zu vermarkten, so dass die potenziellen Käufer sich die Grundstückszuschnitte nach eigenen Wünschen gestalten können. Davon rät Herr Röben ab. Hier bestünde die Gefahr, dass man sich dann verzettele.

 

Auf die Frage nach Interessenten erklärt Herr Röben, dass 2 bis 3 vorhanden seien. Der Vorentwurf der Planung solle in der nächsten Sitzung des Planungsausschusses vorgestellt werden.

 

Der Ausschuss empfiehlt  folgende Beschlussfassung: