Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Gemäß § 8 Nr. 9 der Satzung der Stadt Jever über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 01.10.1998 wird der Straßenausbaubeitrag für folgende Teileinrichtung am Straßenzug „Schlosserstraße (Abschnitt Große Wasserpfortstraße bis zur Einmündung Kleine Bahnhofstraße)“ selbständig erhoben:

 

Erneuerung der Beleuchtungseinrichtung der öffentlichen Einrichtung „Schlosserstraße (– Abschnitt Große Wasserpfortstraße bis zur Einmündung Kleine Bahnhofstraße)“.

 

 

 


Herr Jones führt zu diesem Tagesordnungspunkt aus. Der Verwaltungsausschuss habe in seiner Sitzung am 13.10.2009 die Grundinstandsetzung der Straßenbeleuchtung in der „Schlosserstraße beschlossen. Da weitere Maßnahmen nicht geplant seien, sei ein Aufwandsspaltungsbeschluss gem. § 8 Nr. 9 der städtischen Straßenausbaubeitrags-satzung erforderlich.

 

Hier könne ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge der Straßenausbaubeitrag u.a. selbständig für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen der öffentlichen Einrichtung erhoben werden.

 

Der Vorsitzende fragt an, ob für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schlosserstraße Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket beantragt wurden und wie dieser Antrag beschieden wurde. (Anm. der Verwaltung: Ablehnungsbescheid ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt)

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.