Sitzung: 09.08.2010 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: BV/277/2010
Beschlussvorschlag:
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Gemäß § 8 Nr. 9 der Satzung der Stadt Jever über die
Erhebung von Beiträgen nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes
für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 01.10.1998
wird der Straßenausbaubeitrag für folgende Teileinrichtung am Straßenzug „Schlosserstraße (Abschnitt Große Wasserpfortstraße bis zur
Einmündung Kleine Bahnhofstraße)“ selbständig erhoben: Erneuerung der Beleuchtungseinrichtung der
öffentlichen Einrichtung „Schlosserstraße (– Abschnitt Große
Wasserpfortstraße bis zur Einmündung Kleine Bahnhofstraße)“. |
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Herr
Jones führt zu diesem Tagesordnungspunkt aus. Der Verwaltungsausschuss habe in
seiner Sitzung am 13.10.2009 die Grundinstandsetzung der Straßenbeleuchtung in
der „Schlosserstraße beschlossen. Da weitere Maßnahmen nicht geplant seien, sei
ein Aufwandsspaltungsbeschluss gem. § 8 Nr. 9 der städtischen
Straßenausbaubeitrags-satzung erforderlich.
Hier
könne ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge der Straßenausbaubeitrag u.a.
selbständig für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung der
Beleuchtungseinrichtungen der öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Der Vorsitzende fragt an, ob für die Erneuerung der
Straßenbeleuchtung in der Schlosserstraße Zuschüsse aus dem Konjunkturpaket
beantragt wurden und wie dieser Antrag beschieden wurde. (Anm. der Verwaltung:
Ablehnungsbescheid ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt)
Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.