Sitzung: 09.08.2010 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: BV/278/2010
Beschlussvorschlag:
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Die Stadt Jever ermittelt den beitragsfähigen
Aufwand für die Straßenausbaumaßnahme (hier: Erneuerung der
Straßenbeleuchtung)„Schlosserstraße“ für den selbständig nutzbaren Abschnitt „Schlosserstraße –
von der Großen Wasserpfortstraße bis zur Einmündung der Kleinen
Bahnhofstraße“ gesondert. Die zeichnerische Darstellung dieses Abschnitts ist
Bestandteil des Beschlusses. |
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Herr
Jones führt zu diesem Tagesordnungspunkt aus. Die Stadt Jever plane die
Erneuerung der Straßenbeleuchtung der Schlosserstraße im Abschnitt zwischen der
Großen Wasserpfortstraße bis zur Einmündung der Kleinen Bahnhofstraße.
Das
Beitragsrecht unterstelle grundsätzlich den Ausbau einer Verkehrsanlage in
ihrer gesamten Ausdehnung und die Verteilung des Ausbauaufwandes auf alle
Anlieger der Gesamtanlage. Bei einer geplanten Abweichung von diesem Grundsatz
sei ein entsprechender Beschluss von den hierfür zuständigen Gremien zu fassen.
Die
„Schlosserstraße“ weise in ihren Teilbereichen 1. Große Wasserpfortstraße bis
Kleine Bahnhofstraße und 2. Kleine Bahnhofstraße bis Anton-Günther-Straße eine
unterschiedliche Verkehrsbedeutung auf. Während sich der Teilbereich 1 als reine
Anliegerstraße darstelle, hat der Abschnitt 2 zusätzlich den Verkehr von
Bahnhof und ZOB abzuleiten.
Aufgrund der unterschiedlichen
Verkehrsbedeutung, sei die Bildung eines Abschnitts und Beschränkung der
Beitragsverteilung auf die Anlieger des Abschnitts gerechtfertigt. Der
Abschnittsbildungsbeschluss sei für eine rechtssichere Abrechnung der Beiträge
unabdingbar.
Bezüglich der Einstufung als
Anliegerstraße zitiert Herr Jones aus der Kommentierung. (Dieses Zitat sowie
eine Auflistung von Straßen, die ebenfalls als Anliegerstraßen eingestuft
wurden, sind dem Protokoll in der Anlage beigefügt.) Im übrigen sei die
Schlosserstraße auch im Generalverkehrsplan als Anliegerstraße eingestuft.
Herr Hartl bitte die Verwaltung im
Hinblick auf Gleichbehandlung Straßen aufzulisten, die ebenfalls als
Anliegerstraßen eingestuft und abgerechnet wurden. (s. Anlage)
Sodann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.