Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Jever ermittelt den beitragsfähigen Aufwand für die Straßenausbaumaßnahme (hier: Erneuerung der Straßenbeleuchtung)„Schlosserstraße“ für den selbständig nutzbaren Abschnitt

 

„Schlosserstraße – von der Großen Wasserpfortstraße bis zur Einmündung der Kleinen Bahnhofstraße“

 

gesondert.

 

Die zeichnerische Darstellung dieses Abschnitts ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Herr Jones führt zu diesem Tagesordnungspunkt aus. Die Stadt Jever plane die Erneuerung der Straßenbeleuchtung der Schlosserstraße im Abschnitt zwischen der Großen Wasserpfortstraße bis zur Einmündung der Kleinen Bahnhofstraße.

 

Das Beitragsrecht unterstelle grundsätzlich den Ausbau einer Verkehrsanlage in ihrer gesamten Ausdehnung und die Verteilung des Ausbauaufwandes auf alle Anlieger der Gesamtanlage. Bei einer geplanten Abweichung von diesem Grundsatz sei ein entsprechender Beschluss von den hierfür zuständigen Gremien zu fassen.

 

Die „Schlosserstraße“ weise in ihren Teilbereichen 1. Große Wasserpfortstraße bis Kleine Bahnhofstraße und 2. Kleine Bahnhofstraße bis Anton-Günther-Straße eine unterschiedliche Verkehrsbedeutung auf. Während sich der Teilbereich 1 als reine Anliegerstraße darstelle, hat der Abschnitt 2 zusätzlich den Verkehr von Bahnhof und ZOB abzuleiten.

 

Aufgrund der unterschiedlichen Verkehrsbedeutung, sei die Bildung eines Abschnitts und Beschränkung der Beitragsverteilung auf die Anlieger des Abschnitts gerechtfertigt. Der Abschnittsbildungsbeschluss sei für eine rechtssichere Abrechnung der Beiträge unabdingbar.

 

Bezüglich der Einstufung als Anliegerstraße zitiert Herr Jones aus der Kommentierung. (Dieses Zitat sowie eine Auflistung von Straßen, die ebenfalls als Anliegerstraßen eingestuft wurden, sind dem Protokoll in der Anlage beigefügt.) Im übrigen sei die Schlosserstraße auch im Generalverkehrsplan als Anliegerstraße eingestuft.

 

Herr Hartl bitte die Verwaltung im Hinblick auf Gleichbehandlung Straßen aufzulisten, die ebenfalls als Anliegerstraßen eingestuft und abgerechnet wurden. (s. Anlage)

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.