Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu der während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und der förmlichen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahme.

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 43 B „Sondergebiet Möbelmarkt Sillensteder Straße/Mühlenstraße" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

 


Stadtamtsrat Röben trägt den Sachverhalt vor.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: