Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

 

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und förmlicher Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 57.1 „Schillerstraße" - 1. Änderung eines Teilbereiches - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.

 

Der Rat der Stadt Jever nimmt zur Kenntnis, dass der Flächennutzungsplan 2009 der Stadt Jever im Rahmen der 3. Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 57.1 angepasst wird. Eine entsprechende Planzeichnung liegt diesem Beschluss an.

 

 


Stadtamtsrat Röben trägt den Sachverhalt vor.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: