Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

 

 

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt über die diesem Beschluss beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während der Auslegung nach § 3 Abs. 2 und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

Der Rat der Stadt Jever beschließt den Bebauungsplan Nr. 61.5 „Klein Grashaus" - 5. Änderung - Teilbereich Ehrentrautstraße - nebst Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan wird die beigefügte Begründung beigegeben.       

 

 


Stadtamtsrat Röben trägt den Sachverhalt vor.

 

Der Rat der Stadt Jever beschließt: