Sitzung: 09.08.2010 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Zur Kenntnis genommen.
Herr Jones führt zu diesem
Tagesordnungspunkt aus. Es handele sich bei der Verkaufs-fläche von ca. 250 m²
um Areal, das zum Flurstück Mühlenstraße gehöre. Vor Herabstufung von der
Bundesstraße auf eine Stadtstraße wurde ein Sichtdreieck von 25x55 m im
Bebauungsplan ausgewiesen. Nach der Herabstufung sei dieses nicht mehr in der
Größenordnung erforderlich. Nach Absprache mit den Fachdiensten Bauen und Ordnung
wird in Zukunft ein kleineres Sichtdreieck benötigt, was vom Erwerber
freizuhalten ist.
Herr Hartl fragt an, ob der Verkauf
u.U. mit der geplanten Ampelanlage kollidiert, dies wird von Herrn Jones
verneint.
Herr Matern fragt an, ob nicht eine öffentliche
Ausschreibung erforderlich sei. Herr Jones erklärt hierzu, dass es sich um ein
selbständig nicht nutzbares Teilstück handele, das zudem auch nur eingeschränkt
nutzbar sei.
Der
Tagesordnungspunkt wird sodann ohne Abstimmung verlassen.