Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Jones führt zu diesem Tagesordnungspunkt aus. Es handele sich bei der Verkaufs-fläche von ca. 250 m² um Areal, das zum Flurstück Mühlenstraße gehöre. Vor Herabstufung von der Bundesstraße auf eine Stadtstraße wurde ein Sichtdreieck von 25x55 m im Bebauungsplan ausgewiesen. Nach der Herabstufung sei dieses nicht mehr in der Größenordnung erforderlich. Nach Absprache mit den Fachdiensten Bauen und Ordnung wird in Zukunft ein kleineres Sichtdreieck benötigt, was vom Erwerber freizuhalten ist.

 

Herr Hartl fragt an, ob der Verkauf u.U. mit der geplanten Ampelanlage kollidiert, dies wird von Herrn Jones verneint.

 

Herr Matern fragt an, ob nicht eine öffentliche Ausschreibung erforderlich sei. Herr Jones erklärt hierzu, dass es sich um ein selbständig nicht nutzbares Teilstück handele, das zudem auch nur eingeschränkt nutzbar sei.

 

Der Tagesordnungspunkt wird sodann ohne Abstimmung verlassen.