Sitzung: 15.09.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: BV/323/2010
Beschlussvorschlag:
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Der vorgestellte Vorentwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 45 II.1 "Am Wangertief/Hooksieler Tief" wird
zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, die für dieses
Änderungsverfahren nach § 13 a Baugesetzbuch erforderlichen Schritte
einzuleiten. |
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Herr Weydringer stellt den zu beplanenden Bereich an
der Wangerländischen bzw. Georg-von-der-Vring-Straße per Projektion vor. Die
Lage an der Ausfallstraße sei besonders für den Einzelhandel interessant. Er
halte die Beibehaltung der räumlichen Festsetzungen hinsichtlich der Aufteilung
des Mischgebietes mit und ohne Betriebswohnungen wie im bisherigen
Bebauungsplan 45 III für sinnvoll. Jedoch seien die Festsetzungen
hinsichtlich der zuzulassenden Betriebe
gemäß dem Einzelhandelskonzept anzupassen. Gegenüber den bisherigen
Festsetzungen seien daher Tankstellen und Vergnügungstätten auszuschließen. Er
schlage vor, für die Nahversorgung und produzierende Betriebe eine maximale
Verkaufsfläche von 150 m² zuzulassen.
Herr Weydringer ergänzt, dass entschädigungsrechtliche
Ansprüche aufgrund des Alters des bisherigen Bebauungsplanes nicht erhoben
werden können. Auch ergeben sich keine Aufwendungen für Ausgleich und
Kompensation im Sinne des Naturschutzgesetzes, da diese bereits abgegolten
seien.
Da kein Bedarf an Aussprache besteht, lässt der Vorsitzende abstimmen.