Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6

Beschlussvorschlag:

 

 

Der vorgestellte Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 II.1 "Am Wangertief/Hooksieler Tief" wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, die für dieses Änderungsverfahren nach § 13 a Baugesetzbuch erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 


Herr Weydringer stellt den zu beplanenden Bereich an der Wangerländischen bzw. Georg-von-der-Vring-Straße per Projektion vor. Die Lage an der Ausfallstraße sei besonders für den Einzelhandel interessant. Er halte die Beibehaltung der räumlichen Festsetzungen hinsichtlich der Aufteilung des Mischgebietes mit und ohne Betriebswohnungen wie im bisherigen Bebauungsplan 45 III für sinnvoll. Jedoch seien die Festsetzungen hinsichtlich  der zuzulassenden Betriebe gemäß dem Einzelhandelskonzept anzupassen. Gegenüber den bisherigen Festsetzungen seien daher Tankstellen und Vergnügungstätten auszuschließen. Er schlage vor, für die Nahversorgung und produzierende Betriebe eine maximale Verkaufsfläche von 150 m² zuzulassen.

 

Herr Weydringer ergänzt, dass entschädigungsrechtliche Ansprüche aufgrund des Alters des bisherigen Bebauungsplanes nicht erhoben werden können. Auch ergeben sich keine Aufwendungen für Ausgleich und Kompensation im Sinne des Naturschutzgesetzes, da diese bereits abgegolten seien.

 

Da kein Bedarf an Aussprache besteht, lässt der Vorsitzende abstimmen.