Sitzung: 15.09.2010 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/324/2010
Beschlussvorschlag:
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Der Verwaltungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im
Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2
Baugesetzbuch keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Der Vorentwurf wird zur Kenntnis genommen. Die
Verwaltung wird gebeten, die für dieses Aufstellungsverfahren nach § 13 a
Baugesetzbuch erforderlichen Schritte einzuleiten. |
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Herr Mosebach
stellt an den projizierten Kartenauszügen den Planbereich und die Herauslösung
dieses Teiles aus den Bebauungsplänen 31.3 und 48 vor. Für die Erschließung
werden Zufahrten sowie eine zentrale Straßenachse aufgezeigt. Die
Grundflächenzahl von 0,7 ergibt sich als Mittel der beiden ursprünglichen
Festsetzungen, wird aber auch als Zugeständnis erforderlich, damit dieser Plan
nach § 13 a BauGB beschleunigt durchgeführt werden kann.
Die Diskussion kreist um die Frage, ob ein Ausbau der
Straßen sofort erfolgen soll oder ob auf anzusiedelnde Betriebe gewartet werden
soll. Herr Rüstmann antwortet auf die Anfrage von Frau
Glaum, dass hier eine Planung vorgestellt werde, damit man zumindest für
einen Teil des Gebietes möglichen Interessenten entgegenkommen könne.
Herr Albers
lehnt in Namen der SWG ab, die Planung zum jetzigen Zeitpunkt fortzusetzen. Er
schlägt vor, zur Vermarktung dieses Bereiches einen anderen Weg zu gehen und
das ganze Gelände anzubieten.
Herr Rüstmann
beteuert, dass es sich die Stadt nicht leisten könne, ansiedlungswillige
Betriebe zu vertrösten bis erforderliche Planungen und Beschlüsse vorliegen.
Daher halte er die Zurückstellung der Planung für nicht richtig. Über den
Ausbau könne aber noch verhandelt werden.
Herr Janßen
unterstützt die Aussagen des Kämmerers. Ausgaben sollen aber erst getätigt
werden, wenn konkrete Interessenten da seien. Es dürfe nicht der Fehler wie
beim Gewerbegebiet Am Leeghamm wiederholt werden, unverträgliche Betriebe
wie Biogas zuzulassen.
Ansiedlungswillige Betriebe seien vorhanden.
Herr Ludewig hält
es angesichts der hohen Aufwendungen für den Erwerb dieser bisherigen Brachfläche
für konsequent, die Planungen fortzusetzen.
Herr Albers
wiederholt seine Forderung, vor einer Planung andere Chancen der Vermarktung zu
versuchen. Herr Rüstmann hält dagegen, es sei sehr unrealistisch, dass
10 Hektar im Block von einem
Interessenten benötigt werden. Die Kosten für die jetzige Planung seien
überschaubar. Die Planung solle fortgesetzt werden.
Der Vorsitzende lässt abstimmen.