Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 2 Ziffer 2 Baugesetzbuch keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

 

Der Vorentwurf wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, die für dieses Aufstellungsverfahren nach § 13 a Baugesetzbuch erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 


Herr Mosebach stellt an den projizierten Kartenauszügen den Planbereich und die Herauslösung dieses Teiles aus den Bebauungsplänen 31.3 und 48 vor. Für die Erschließung werden Zufahrten sowie eine zentrale Straßenachse aufgezeigt. Die Grundflächenzahl von 0,7 ergibt sich als Mittel der beiden ursprünglichen Festsetzungen, wird aber auch als Zugeständnis erforderlich, damit dieser Plan nach § 13 a BauGB beschleunigt durchgeführt werden kann.

 

Die Diskussion kreist um die Frage, ob ein Ausbau der Straßen sofort erfolgen soll oder ob auf anzusiedelnde Betriebe gewartet werden soll. Herr Rüstmann antwortet auf die Anfrage von Frau Glaum, dass hier eine Planung vorgestellt werde, damit man zumindest für einen Teil des Gebietes möglichen Interessenten entgegenkommen könne.

 

Herr Albers lehnt in Namen der SWG ab, die Planung zum jetzigen Zeitpunkt fortzusetzen. Er schlägt vor, zur Vermarktung dieses Bereiches einen anderen Weg zu gehen und das ganze Gelände anzubieten.

 

Herr Rüstmann beteuert, dass es sich die Stadt nicht leisten könne, ansiedlungswillige Betriebe zu vertrösten bis erforderliche Planungen und Beschlüsse vorliegen. Daher halte er die Zurückstellung der Planung für nicht richtig. Über den Ausbau könne aber noch verhandelt werden.

 

Herr Janßen unterstützt die Aussagen des Kämmerers. Ausgaben sollen aber erst getätigt werden, wenn konkrete Interessenten da seien. Es dürfe nicht der Fehler wie beim Gewerbegebiet Am Leeghamm wiederholt werden, unverträgliche Betriebe wie  Biogas zuzulassen. Ansiedlungswillige Betriebe seien vorhanden.

 

Herr Ludewig hält es angesichts der hohen Aufwendungen für den Erwerb dieser bisherigen Brachfläche für konsequent, die Planungen fortzusetzen.

 

Herr Albers wiederholt seine Forderung, vor einer Planung andere Chancen der Vermarktung zu versuchen. Herr Rüstmann hält dagegen, es sei sehr unrealistisch, dass 10 Hektar im Block  von einem Interessenten benötigt werden. Die Kosten für die jetzige Planung seien überschaubar. Die Planung solle fortgesetzt werden.

 

Der Vorsitzende lässt abstimmen.