Frau Vredenborg erinnert an den Ablauf der durchgeführten Fahrradbereisung und stellt die gemachten Eindrücke zur Diskussion.

 

Zum Baugebiet Ehrentrautstraße berichtet Herr Rüstmann, dass hier bereits mehrere Flächen verkauft worden seien.

Herr Janßen beurteilt die Bereitstellung dieses Bereichs als Wohnbaufläche sehr positiv und sieht durch die bereits vergebenen Grundstücke den guten Ruf als Wohnstadt bekräftigt.

Frau Glaum befürchtet, dass mit dem Ausbau dieser Flächen dann kaum noch Flächen für weitere Bautätigkeiten zur Verfügung stehen. Herr Rüstmann entgegnet, dass der beschlossene Flächennutzungsplan hier noch Möglichkeiten aufzeige. Noch seien Eigentumsfragen offen, er hoffe allerdings auch auf private Angebote.

 

Zum Endausbau des Kleiberringes erkundigt sich Frau Glaum nach der Verwendung der ungefasten Pflastersteine. Herr Schaus gibt dazu Auskunft und erläutert noch einmal die Verlegung dieser Steine auf die bereits vorhande Erstausbau-Bitumenschicht.

Herr Rüstmann ergänzt, dass sich mit der Abstufung der jetzigen B210 in wenigen Jahren für die Stadt auch die Erschließung des nördlich abgrenzenden Baugebietes ermöglicht werde.

 

Zum Bauvorhaben der Dorfgemeinschaft Moorwarfen fragt Herr Lüken, ob hierzu ein Zuschuss von der Stadt beantragt werde. Die Verwaltung teilt dazu mit, dass ihr solch ein Ansinnen nicht bekannt sei. Der Anbau solle vollständig in Eigenarbeit erstellt werden.

 

Angesichts des Zustandes des Meisenweges stimmen die Mitglieder des Ausschusses zu, diese Straße in die Prioritätenliste aufzunehmen. Herr Schaus erklärt die „historisch gewachsene“ Bitumen-Resteverwertung. Die jetzige Straße besitze keinen Unterbau, auch der Regenwasserkanal fehle. Hier sei grundlegend eine neue Straße auszubauen.

 

Anstelle der ausgefallenen Berichterstattung im Moorland erläutert Herr Bleck mit Hilfe von Karten den Flächenerwerb im Moorland durch die Flurneuordnung zum Bau der B210 - Abschnitt Schortens. Hierbei haben die im Moorlandprojekt engagierten Städte Jever und Schortens die Chance genutzt, das bestehende Flickenmuster der eigenen Flächen aufzufüllen. Es konnte dazu mehrere Hektar Land erworben werden, letztlich für die Stadt Jever sogar mehr, als ursprünglich vorgesehen. Über die Mehrkosten werde in Kürze ein Beschlussvorschlag erfolgen. Vorteilhaft sei hier, dass die Mehrabfindung erst im Jahre 2012 zu begleichen sei. Herr Rüstmann ergänzt hierzu, dass dieses Angebot günstig sei und in dieser Form wohl schwerlich wiederkommen werde.

Herr Bleck erläutert, dass die in diesem Verfahren erworbenen Flächen alle als Ausgleichsflächen für die Eingriffs-Vorhaben der Stadt zur Verfügung stehen. Der jetzige Stand des vom Landkreis geführten „Ausgleichskonto“ sei damit wieder im positiven Bereich.

Herr Rüstmann berichtet, dass die Behörde für Landentwicklung der Stadt die Ausgleichsflächen des Straßenbaulastträgers der B210 – Abschnitt Schortens, die  sich unmittelbar südlich der Bahnlinie bis hin zum städtischen Besitz befinden, zur Übernahme und Bewirtschaftung angeboten habe. Da das Straßenbauamt keine eigene  Verwaltung für die Bewirtschaftung der Kompensation habe, sei diese Weitergabe der Flächen ein übliches Verfahren. Für die Stadt sei dieses nicht mit Kosten verbunden. Zu den aufgewerteten Flächen würde die Stadt die auf 20 Jahre kapitalisierten Bewirtschaftungskosten sowie die entsprechenden Verpflichtung erhalten.

 

Zur Situation im Parkhaus Steinstraße resümiert Herr Harms die bisherigen Aktivitäten. Er könne die Argumente der Anlieger und Mieter nachvollziehen. Die Baufirma könne nicht zu Schadensersatz herangezogen werden, da sie gemäß der Ausschreibung gehandelt habe. Herr Schaus wiederholt, dass es verschiedene gleichwertige Wege zur Abstumpfung der Oberfläche geben würde. Die Stadt habe sich für diese eine Methode entschieden. Die Bürgermeisterin bekräftigt, dass für die Stadt das Thema abgeschlossen sei. Es gebe keine weiteren vernünftigen Handlungsmöglichkeiten.

Nachdem Frau Vredenborg auf die Klage der Mieter - den nicht zu leistenden Aufwand der Reinigung - hinweist, wird diese Klage aus dem Ausschuss zurückgewiesen. Hier sei auf den Mietvertrag zu verweisen; die Verwaltung sei durch die Politik dabei zu unterstützen. Auch sei diese Klage kaum nachzuvollziehen.

 

Herr Harms bemängelt, dass in der Tagesordnung nicht deutlich ersichtlich sei, dass es zu dem Top 5.4 einen Beschluss geben werde. Er sei dazu nicht vorbereitet. Er werde deshalb an der Abstimmung nicht teilnehmen.

 

Zur Abstimmung siehe TOP 5.4. Die Herren Harms und Sender nehmen an der Abstimmung nicht teil.