Sitzung: 08.09.2010 Bau-, Feuerwehr-, Straßen-, Umwelt-, Landwirtschafts- und Landschaftsausschuss
Frau Vredenborg erinnert an den Ablauf der
durchgeführten Fahrradbereisung und stellt die gemachten Eindrücke zur
Diskussion.
Zum Baugebiet Ehrentrautstraße berichtet
Herr Rüstmann, dass hier bereits mehrere Flächen verkauft worden seien.
Herr Janßen beurteilt die Bereitstellung dieses
Bereichs als Wohnbaufläche sehr positiv und sieht durch die bereits vergebenen
Grundstücke den guten Ruf als Wohnstadt bekräftigt.
Frau Glaum befürchtet, dass mit dem Ausbau dieser
Flächen dann kaum noch Flächen für weitere Bautätigkeiten zur Verfügung stehen.
Herr Rüstmann entgegnet, dass der beschlossene Flächennutzungsplan hier
noch Möglichkeiten aufzeige. Noch seien Eigentumsfragen offen, er hoffe
allerdings auch auf private Angebote.
Zum Endausbau des Kleiberringes
erkundigt sich Frau Glaum nach der Verwendung der ungefasten
Pflastersteine. Herr Schaus gibt dazu Auskunft und erläutert noch einmal
die Verlegung dieser Steine auf die bereits vorhande Erstausbau-Bitumenschicht.
Herr Rüstmann ergänzt, dass sich mit der Abstufung
der jetzigen B210 in wenigen Jahren für die Stadt auch die Erschließung des
nördlich abgrenzenden Baugebietes ermöglicht werde.
Zum Bauvorhaben der Dorfgemeinschaft
Moorwarfen fragt Herr Lüken, ob hierzu ein Zuschuss von der Stadt
beantragt werde. Die Verwaltung teilt dazu mit, dass ihr solch ein Ansinnen
nicht bekannt sei. Der Anbau solle vollständig in Eigenarbeit erstellt werden.
Angesichts des Zustandes des Meisenweges
stimmen die Mitglieder des Ausschusses zu, diese Straße in die Prioritätenliste
aufzunehmen. Herr Schaus erklärt die „historisch gewachsene“
Bitumen-Resteverwertung. Die jetzige Straße besitze keinen Unterbau, auch der
Regenwasserkanal fehle. Hier sei grundlegend eine neue Straße auszubauen.
Anstelle der ausgefallenen
Berichterstattung im Moorland erläutert Herr Bleck mit Hilfe von Karten
den Flächenerwerb im Moorland durch die Flurneuordnung zum Bau der B210 -
Abschnitt Schortens. Hierbei haben die im Moorlandprojekt engagierten Städte
Jever und Schortens die Chance genutzt, das bestehende Flickenmuster der
eigenen Flächen aufzufüllen. Es konnte dazu mehrere Hektar Land erworben
werden, letztlich für die Stadt Jever sogar mehr, als ursprünglich vorgesehen.
Über die Mehrkosten werde in Kürze ein Beschlussvorschlag erfolgen. Vorteilhaft
sei hier, dass die Mehrabfindung erst im Jahre 2012 zu begleichen sei. Herr
Rüstmann ergänzt hierzu, dass dieses Angebot günstig sei und in dieser Form
wohl schwerlich wiederkommen werde.
Herr Bleck erläutert, dass die in diesem Verfahren
erworbenen Flächen alle als Ausgleichsflächen für die Eingriffs-Vorhaben der
Stadt zur Verfügung stehen. Der jetzige Stand des vom Landkreis geführten
„Ausgleichskonto“ sei damit wieder im positiven Bereich.
Herr Rüstmann berichtet, dass die Behörde für
Landentwicklung der Stadt die Ausgleichsflächen des Straßenbaulastträgers der
B210 – Abschnitt Schortens, die sich
unmittelbar südlich der Bahnlinie bis hin zum städtischen Besitz befinden, zur
Übernahme und Bewirtschaftung angeboten habe. Da das Straßenbauamt keine
eigene Verwaltung für die
Bewirtschaftung der Kompensation habe, sei diese Weitergabe der Flächen ein
übliches Verfahren. Für die Stadt sei dieses nicht mit Kosten verbunden. Zu den
aufgewerteten Flächen würde die Stadt die auf 20 Jahre kapitalisierten
Bewirtschaftungskosten sowie die entsprechenden Verpflichtung erhalten.
Zur Situation im Parkhaus Steinstraße
resümiert Herr Harms die bisherigen Aktivitäten. Er könne die Argumente
der Anlieger und Mieter nachvollziehen. Die Baufirma könne nicht zu
Schadensersatz herangezogen werden, da sie gemäß der Ausschreibung gehandelt
habe. Herr Schaus wiederholt, dass es verschiedene gleichwertige Wege
zur Abstumpfung der Oberfläche geben würde. Die Stadt habe sich für diese eine
Methode entschieden. Die Bürgermeisterin bekräftigt, dass für die Stadt
das Thema abgeschlossen sei. Es gebe keine weiteren vernünftigen
Handlungsmöglichkeiten.
Nachdem Frau Vredenborg auf die
Klage der Mieter - den nicht zu leistenden Aufwand der Reinigung - hinweist,
wird diese Klage aus dem Ausschuss zurückgewiesen. Hier sei auf den Mietvertrag
zu verweisen; die Verwaltung sei durch die Politik dabei zu unterstützen. Auch
sei diese Klage kaum nachzuvollziehen.
Herr Harms bemängelt, dass in der Tagesordnung
nicht deutlich ersichtlich sei, dass es zu dem Top 5.4 einen Beschluss geben
werde. Er sei dazu nicht vorbereitet. Er werde deshalb an der Abstimmung nicht
teilnehmen.
Zur Abstimmung siehe TOP 5.4. Die Herren Harms und Sender nehmen an der Abstimmung nicht teil.