Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 4

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss nimmt den Zustand der Oberflächenbefestigung im Obergeschoss des Parkdecks zustimmend zur Kenntnis.

 

 


An dem Ortstermin nehmen außer den Ausschussmitgliedern auch die Anlieger Kraft, Müller und Stegemann teil. Während Herr Kraft auf seine Eingaben aus den div. Schreiben an die Verwaltung verweist und nochmals seine Bedenken schildert, führt Herr Stegemann dazu aus, dass nicht nur die Reifen unter der neuen Deckschicht „leiden“. Er habe auch immer wieder Splitt im Profil seiner Schuhsohlen, die er in seine Wohnung trage. Also sei eine vorherige Reinigung der Schuhsohlen erforderlich.

 

Herr Schaus erläutert, dass der von Herrn Kraft vorgeschlagene Standard eine der zulässigen Möglichkeiten sei. Die Stadt habe sich jedoch für die Möglichkeit entschieden, die Gussasphaltfläche mit Splitt abzustreuen. Dies sei für Verkehrsflächen auf Parkdecks zulässig und ein übliches Verfahren.

 

Die weitere Diskussion vor Ort bringt eine Verfestigung der Standpunkte. Während die Verwaltung ausführt, die Ausführung sei regelgerecht, spricht Herr Kraft von einem „Fehlbau“.

 

Herr Rüstmann macht den Herren Kraft und Stegemann den Vorschlag, nach Ent- widmung des Kellergeschosses des Parkhauses und anstehender Vermietung der Stellplätze die gemieteten Flächen gegen solche Flächen im Kellergeschoss zu tauschen. Diese Möglichkeit wollen die Herren jedoch nicht wahrnehmen.

 

Herr Kraft ist der Ansicht, dass die Ausführung der Arbeiten von der Verwaltung ausgeschrieben sei und sich aus Kostengründen keine Änderung ergeben werde. Allerdings sei die Frage der Reinigung noch zu klären. Aufgrund der grobkörnigen Befestigung sei das Fegen schlecht möglich. Außerdem werde beim Schneeräumen der Schneeschieber schnell beschädigt. Herr Rüstmann entgegnet, wenn die Reinigung durch die Mieter nicht möglich sei, müsse die Reinigung beauftragt werden. Die Kosten hierfür werden in die Kalkulation des Mietzinses einfließen.

 

Anschließend wird von den Anliegern auf die unbefriedigende Situation des Müllplatzes im Obergeschoss des Parkhauses hingewiesen. Die Mülltonnen stehen offen, Schädlingsbefall drohe. Herr Rüstmann verweist darauf, dass für die Pizzeria keine Abstellflächen für Müllgefäße zur Verfügung stehen. Aus diesem Grunde sei ein Stellplatz für diese Zwecke angemietet worden. Es wird gebeten, der Inhaber darauf hinzuweisen, dass die Mülltonnen zumindest geschlossen werden, um Schädlingsbefall zu vermeiden.

 

Zur Nachbesprechung sowie zur Abstimmung siehe unter TOP 6.