Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Baubetriebshof wird als Regiebetrieb der Stadt Jever mit eigener kaufmännischer Wirtschaftsführung geführt. Übergeordnete Organisationseinheit ist der Fachdienst 60.

 

Ab 01.01.2011 wird jede Leistung des Baubetriebshofes als Auftragnehmer den Auftraggebern in Rechnung gestellt (klassisches Auftraggeber- / Auftragnehmerverhältnis). Auftragsberechtigt sind nur die Produktverantwortlichen der Stadtverwaltung. Ziel ist ein wirtschaftlicher und wettbewerbsfähiger Betrieb mit 100 %-iger Kostendeckung.

 

Grundsätzlich sind folgende Einheitspreise in Rechnung zu stellen:

 

Facharbeiterstunde inkl. Fahrzeuge und Werkzeug         40,00 Euro

Hilfsarbeiterstunde inkl. Fahrzeuge und Werkzeug          37,00 Euro

zuzüglich 10 %-iger Zuschlag für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen

 

Einsatzstunde Unimog                                                        43,00 Euro

Einsatzstunde Radlader                                                      30,00 Euro

 

Anfallende Materialkosten werden zusätzlich berechnet.

 

Sofern für Leistungsbereiche eine detaillierte Kosten- und Leistungsrechnung vorliegt, wird die Leitung des Baubetriebshofes bevollmächtigt, auf Basis dieser Kalkulation abzurechnen.

 

Im Haushaltsplan 2011 sind die erforderlichen Veranschlagungen vorzunehmen.

 

 

 

 

 


Herr Rüstmann führt zu dem Sachverhalt aus. Er teilt ergänzend mit, dass es in der Vergangenheit keine ausreichende betriebswirtschaftliche Orientierung beim Einsatz des Bauhofes gegeben habe. Mit der Einführung der Doppik müsse sich der Bauhof auch der privatwirtschaftlichen Konkurrenz stellen. Dementsprechend sei es ein Schritt in die richtige Richtung, hierzu die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Frau Dankwardt fügt ergänzend hinzu, es müsse dann aber auch Einvernehmen darüber bestehen, dass der Bauhof nicht mehr für Gefälligkeitsdienste zur Verfügung stehe. Ausschließlich der Produktverantwortliche sei berechtigt, Aufträge zu erteilen.

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag abgestimmt.