Sitzung: 13.09.2010 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: mehrheitlich beschlossen:
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: BV/336/2010
Beschlussvorschlag:
|
Der Antrag der SWG/Sender-Gruppe, auf eine
freiwillige Ausgabe im Bereich der Sanierungszuschüsse unter gleichzeitiger
Festsetzung eines Sperrvermerks im Haushalt 2010 zu verzichten, wird
abgelehnt. |
|
Herr Rüstmann trägt den Sachverhalt vor.
Er verweist darauf, dass der Verwaltungsausschuss der Beratung des Antrags der
SWG/Sender-Gruppe im Finanzausschuss zugestimmt habe.
Zudem sei anzumerken, dass das RPA
bestätigt habe, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Erfüllung des
Vertrages gegeben seien. Aus diesem Grunde könne nur geraten werden, den
Vertrag auch tatsächlich zu erfüllen.
Herr Zillmer erklärt, er stimme den
Ausführungen des Kämmerers zu. Im Rahmen der Haushaltsberatungen habe jedes
Ratsmitglied die Möglichkeit, seine Meinung zu einzelnen Positionen zu äußern.
Mit dem Beschluss über den Haushaltsplan würden dann aber Fakten geschaffen,
die es zu respektieren gelte.
Herr Hartl teilt mit, er schließe sich
dieser Meinung an.
Herr Rüstmann ergänzt, nur die
Bürgermeisterin könne Haushaltssperren erlassen und wieder aufheben. Um eine
Haushaltsposition mit einem Sperrvermerk zu versehen, sei ein Nachtrag nötig.
Ein solcher Sperrvermerk würde dann aber immer noch nicht den vertraglichen Erfüllungsanspruch
aufheben.
Herr Schüdzig lässt über den TOP
abstimmen.