Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 

 

Die Stadt Jever übernimmt ab dem 01.01.2011 die Berechnung der Kindertagesstättengebühren für die Kindergärten des Diakonischen Werkes Jever e.V. Lindenallee, Klein Grashaus und Ammerländer Weg/Steinstraße. Gleichzeitig wird die von der Stadt Jever pro genehmigten Platz zu zahlende Verwaltungskostenpauschale um 35,00 EUR von bisher 220,00 EUR auf 185,00 EUR gesenkt. Dem entsprechenden Ergänzungsvertrag wird zugestimmt. Dieser ist im Entwurf der Sitzungsvorlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

Im Fachdienst 32 -Soziale Dienste- wird einem zusätzlichen Stundenkontingent von 5 Wochenarbeitsstunden zugestimmt. Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.

 

 

 

 


Stadtamtsrat Mühlena trägt ergänzend zur Sitzungsvorlage vor, dass bereits 2009 die Verwaltungskostenberechnung von einer am Haushaltsvolumen orientierten prozentualen Berechnung auf einer Pauschale pro genehmigten Kindergartenplatz umgestellt wurde. Seinerzeit war auch die Option vereinbart worden, dass ab dem Jahre 2011 die Gebührenberechnungen seitens der Stadt Jever erfolgen solle mit einhergehender Senkung der Verwaltungskostenpauschale von 220,00 EUR auf dann 185,00 EUR mtl. pro genehmigten Platz.

 

Im übrigen weist er noch auf die sich aus dieser neuen Regelung ergebenden Bürgerfreundlichkeit hin, da nunmehr die Eltern ihre Unterlagen zur Gebührenberechnung nicht mehr in Roffhausen vorlegen müßten, sondern dies direkt vor Ort im Rathaus erledigen könnten.

 

Letztendlich verweist er noch auf die zu Sitzungsbeginn verteilte Tischvorlage, wonach sich die Kirche die Option freihalten möchte, im Falle von geänderten Bedingungen die Pauschale neu verhandeln zu können. Entsprechend verändere sich der zu beschließende Vertragsentwurf.

 

Die Tischvorlage als auch der neue Vertragsentwurf sind dem Protokoll in der Anlage beigefügt.

 

Herr Habersetzer fragt an, ob diese Option in Kürze wieder zu einer erneuten Kostensteigerung führen würde. 

 

Stadtamtsrat Mühlena erklärt, dass dies nicht der Fall sei. Mit der letzten Vertragsänderung 2009 wurde auch eine Besserstellungsklausel vereinbart, wonach eine Anhebung der Pauschale nur einheitlich und gemeinsam mit Schortens und Sande erfolgen könne. Ursprünglich war zudem vereinbart, bereits 2011 eine Neuregelung zu vereinbaren. Hiervon habe die Kirche bereits Abstand genommen.

 

Herr Fürlus erklärt, dass er die Durchführung der Gebührenberechnung im Rathaus uneingeschränkt befürworte, da er zukünftig die Eltern nicht mehr an das Kirchverwaltungsamt in Roffhausen verweisen müsse.

 

Stadtoberamtsrat Müller führt abschließend aus, dass die bisherigen Gespräche mit der Kirche sehr kooperativ verlaufen seien und zu erheblich mehr Transparenz geführt hätten, nicht zuletzt auch zum Vorteil einer weitergehenden Haushaltskonsolidierung.

Zudem gebe es jetzt gemeinsame Gespräche unter Beteiligung von Schortens und Sande hinsichtlich gemeindeübergreifender einheitlicher Vertragsbedingungen . Die Verwaltung sei insofern mit der Kirche „sehr zufrieden“.

 

Anschließend beschließt der Ausschuss folgenden Beschlussvorschlag: