Sitzung: 18.10.2010 Ausschuss für Finanzen und Liegenschaften
Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: AN/368/2010
Herr
Rüstmann führt in den
Sachverhalt ein.
Herr
Albers stellt sich auf den Standpunkt, man müsse den gesamten
Betrag von der EWE einfordern, da es sich um einen beträchtlichen Wert handele.
Frau
Bunjes schließt sich der Meinung von Herrn Albers an.
Herr
Hartl ist ebenfalls der gleichen Meinung, da eine Klage seiner
Einschätzung nach gute Aussichten auf Erfolg habe.
Frau
Glaum erkundigt sich, ob eine Klage überhaupt erforderlich sei.
Herr
Rüstmannn gibt zu bedenken, dass keine Klage ohne Prozessrisiko
erhoben werde. In diesem Fall gehe es jedoch zunächst einmal nur darum, einen
schriftlichen Appell ohne rechtliche Konsequenzen an die EWE zu richten.
Anschließend könnten weitere Schritte überlegt werden.
Sodann wird über den Antrag abgestimmt,
einen schriftlichen Appell an die EWE zu richten, um eine freiwillige und
vollständige Rückzahlung der vom BGH beanstandeten Gaspreiserhöhung zu
erwirken.