Beschluss: Abstimmung: einstimmig beschlossen:

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Rüstmann führt in den Sachverhalt ein.

 

Herr Albers stellt sich auf den Standpunkt, man müsse den gesamten Betrag von der EWE einfordern, da es sich um einen beträchtlichen Wert handele.

 

Frau Bunjes schließt sich der Meinung von Herrn Albers an.

 

Herr Hartl ist ebenfalls der gleichen Meinung, da eine Klage seiner Einschätzung nach gute Aussichten auf Erfolg habe.

 

Frau Glaum erkundigt sich, ob eine Klage überhaupt erforderlich sei.

 

Herr Rüstmannn gibt zu bedenken, dass keine Klage ohne Prozessrisiko erhoben werde. In diesem Fall gehe es jedoch zunächst einmal nur darum, einen schriftlichen Appell ohne rechtliche Konsequenzen an die EWE zu richten. Anschließend könnten weitere Schritte überlegt werden.

 

Sodann wird über den Antrag abgestimmt, einen schriftlichen Appell an die EWE zu richten, um eine freiwillige und vollständige Rückzahlung der vom BGH beanstandeten Gaspreiserhöhung zu erwirken.