Sitzung: 04.11.2010 Rat der Stadt Jever
Bürgermeisterin Dankwardt trägt vor, die SWG / Sender-Gruppe habe
zu dem Thema „Friesenenergie“ eine schriftliche Anfrage vorgelegt, die sie
nunmehr mündlich beantworten werde.
Eine Ausfertigung der Anfrage ist der
Niederschrift als Anlage beigefügt. Die
Antworten von Frau Bürgermeisterin Dankwardt lauten wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Es sei weder Beschwerde bei der
Kommunalaufsicht gegen die seitens der Gemeinde Wangerland gegründete
„Friesenenergie GmbH“ eingelegt, noch sei die rechtliche Zuverlässigkeit
angezweifelt oder kritisch hinterfragt worden. Nachdem die Berichterstattung in
den Medien erfolgt sei, sei lediglich bei dem für die Kommunalaufsicht
zuständigen Sachbearbeiter angefragt worden, ob sich die Rechtslage
hinsichtlich der Zulässigkeit einer wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen
geändert habe. Vor dem Hintergrund, dass seinerzeit im Rahmen des Vergleichs zu
den Windenergieanlagen politische Mandatsträger der Stadt Jever mit der
Fragestellung an die Verwaltung herangetreten seien, ob die Stadt
gegebenenfalls eine Windkraftanlage kaufen und betreiben solle, sei dieses von der
Kommunalaufsicht als unzulässig abgelehnt worden. Eine entsprechende
Rückmeldung an die Politik sei damals seitens der Verwaltung erfolgt. Es sei
insoweit zu erwarten gewesen und letztendlich im Nachgang auch eingetreten,
dass die getätigte Auskunft seitens der Politik als unrechtmäßig kritisiert
werde.
Die Rechtslage habe sich bis heute zwar
nicht gravierend geändert, dennoch sei spürbar, dass – voraussichtlich aufgrund
der angespannten kommunalen Haushalte – eine Änderung der gesetzliche
Grundlagen in Vorbereitung sei und dadurch bereits zum jetzigen Zeitpunkt
schlüssige Konzepte genehmigt würden, auch wenn diese inhaltlich auf eine
wirtschaftliche Beteiligung hinwirkten.
Zu Frage 5:
Die Antwort ergebe sich aus dem zuvor
Gesagten. Die Verwaltung habe sich lediglich mit einer telefonischen Anfrage
nach einem aktuellen Rechtssachstand erkundigt, was weder eine Einbindung des
Rates noch dessen Information notwendig mache.
Zu Frage 6:
Da keine Beschwerde der Stadt Jever an
die Kommunalaufsicht ergangen sei, könne auch kein Handeln erzeugt worden sein,
zumindest nicht durch das beschriebene Vorgehen der Stadt Jever.
Zu Frage 7:
Ob der Rat der Gemeinde Wangerland
aufgrund der Diskussion, die durch eine völlig falsche Formulierung einer
Redakteurin in der Stadt Jever ausgelöst worden sei, einen Anlass zur Distanz
sehe, entziehe sich ihrer Kenntnis. Beide Bürgermeister hätten zwischenzeitlich
sachorientierte Gespräche zur Aufklärung geführt und seien sich einig,
weiterhin über Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit ergebnisoffen
zu sprechen. Dies beschränke sich allerdings nicht auf die Gemeinde Wangerland,
sondern beziehe auch andere Kommunen mit ein. Im Übrigen sei die Redakteurin
der NWZ von ihr aufgefordert worden, ihre Fehlformulierung anzupassen, was
einen Tag nach der ersten Berichterstattung erfolgt sei. Insoweit hätte auch
die SWG/Sender-Gruppe die Möglichkeit gehabt, der Stadt Jever und der Gemeinde
Wangerland eine weitere öffentliche Diskussion zu ersparen, indem sie den Weg
zur Bürgermeisterin gesucht und um Aufklärung gebeten hätte.