Bürgermeisterin Dankwardt trägt vor, die SWG / Sender-Gruppe habe zu dem Thema „Friesenenergie“ eine schriftliche Anfrage vorgelegt, die sie nunmehr mündlich beantworten werde.

 

Eine Ausfertigung der Anfrage ist der Niederschrift als  Anlage beigefügt. Die Antworten von Frau Bürgermeisterin Dankwardt lauten wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Es sei weder Beschwerde bei der Kommunalaufsicht gegen die seitens der Gemeinde Wangerland gegründete „Friesenenergie GmbH“ eingelegt, noch sei die rechtliche Zuverlässigkeit angezweifelt oder kritisch hinterfragt worden. Nachdem die Berichterstattung in den Medien erfolgt sei, sei lediglich bei dem für die Kommunalaufsicht zuständigen Sachbearbeiter angefragt worden, ob sich die Rechtslage hinsichtlich der Zulässigkeit einer wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen geändert habe. Vor dem Hintergrund, dass seinerzeit im Rahmen des Vergleichs zu den Windenergieanlagen politische Mandatsträger der Stadt Jever mit der Fragestellung an die Verwaltung herangetreten seien, ob die Stadt gegebenenfalls eine Windkraftanlage kaufen und betreiben solle, sei dieses von der Kommunalaufsicht als unzulässig abgelehnt worden. Eine entsprechende Rückmeldung an die Politik sei damals seitens der Verwaltung erfolgt. Es sei insoweit zu erwarten gewesen und letztendlich im Nachgang auch eingetreten, dass die getätigte Auskunft seitens der Politik als unrechtmäßig kritisiert werde.

 

Die Rechtslage habe sich bis heute zwar nicht gravierend geändert, dennoch sei spürbar, dass – voraussichtlich aufgrund der angespannten kommunalen Haushalte – eine Änderung der gesetzliche Grundlagen in Vorbereitung sei und dadurch bereits zum jetzigen Zeitpunkt schlüssige Konzepte genehmigt würden, auch wenn diese inhaltlich auf eine wirtschaftliche Beteiligung hinwirkten.

 

 

Zu Frage 5:

 

Die Antwort ergebe sich aus dem zuvor Gesagten. Die Verwaltung habe sich lediglich mit einer telefonischen Anfrage nach einem aktuellen Rechtssachstand erkundigt, was weder eine Einbindung des Rates noch dessen Information notwendig mache.

 

Zu Frage 6:

 

Da keine Beschwerde der Stadt Jever an die Kommunalaufsicht ergangen sei, könne auch kein Handeln erzeugt worden sein, zumindest nicht durch das beschriebene Vorgehen der Stadt Jever.

 

Zu Frage 7:

 

Ob der Rat der Gemeinde Wangerland aufgrund der Diskussion, die durch eine völlig falsche Formulierung einer Redakteurin in der Stadt Jever ausgelöst worden sei, einen Anlass zur Distanz sehe, entziehe sich ihrer Kenntnis. Beide Bürgermeister hätten zwischenzeitlich sachorientierte Gespräche zur Aufklärung geführt und seien sich einig, weiterhin über Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit ergebnisoffen zu sprechen. Dies beschränke sich allerdings nicht auf die Gemeinde Wangerland, sondern beziehe auch andere Kommunen mit ein. Im Übrigen sei die Redakteurin der NWZ von ihr aufgefordert worden, ihre Fehlformulierung anzupassen, was einen Tag nach der ersten Berichterstattung erfolgt sei. Insoweit hätte auch die SWG/Sender-Gruppe die Möglichkeit gehabt, der Stadt Jever und der Gemeinde Wangerland eine weitere öffentliche Diskussion zu ersparen, indem sie den Weg zur Bürgermeisterin gesucht und um Aufklärung gebeten hätte.