Die Vorsitzende unterbricht die Sitzung, um den anwesenden Gästen die Möglichkeit zu geben, Fragen von allgemeinem Interesse an Rat und Verwaltung zu richten.

 

Herr Gunter Otto aus der Schlosserstraße 33 verliest eine Stellungnahme der Anlieger der Schlosserstraße zu der Erneuerung der Beleuchtung in ihrer Straße. Diese Stellungnahme ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Verwaltungsangestellter Rüstmann erklärt, der Rat sei selbstverständlich über das Verfahren informiert. Die Verwaltung habe mit den Anliegern ein sehr umfangreiches Verfahren durchgeführt und den jeweiligen Sachstand entsprechend an den Rat weitergegeben. Hinsichtlich der Anliegerbeteiligung sei leider keine Einigung erzielt worden, da diesbezüglich unterschiedliche Rechtsauffassungen bestünden. Diese Frage müsse somit voraussichtlich gerichtlich geklärt werden. Die Anmerkung, dass eine Verkehrszählung in diesem Fall das allein entscheidende Kriterium sei, sei allerdings nicht korrekt. Hierfür gebe es weitere Merkmale. Die Unterlagen über die entsprechende Rechtssprechung habe er den AnliegerInnen zur Verfügung gestellt. Bezüglich des erwähnten Schätzpreises sei festzustellen, dass  die Kosten für eine beabsichtigte Maßnahme zunächst von einer Fachperson kalkuliert würden. Sobald die endgültige Entscheidung für die Maßnahme gefallen sei, würden Angebote eingeholt, die selbstverständlich bindend seien. Dadurch dürfte es nicht passieren, dass die AnliegerInnen Überraschungen erleben würden.

 

Die Vorsitzende empfiehlt Herrn Otto, sich mit weiteren Detailfragen direkt an die Verwaltung zu wenden.

 

Weitere Wortbeiträge gibt es nicht, so dass die Vorsitzende die Sitzung danach wieder eröffnet.